In Zeiten hoher Krankheitsausfälle spielen Unternehmen eine entscheidende Rolle bei der Gesundheitsförderung ihrer Mitarbeitenden. Doch wie weit dürfen sie dabei gehen?
Der Schutz der Belegschaft vor Krankheiten zählt zu den Kernaufgaben jedes Arbeitgebers. Besonders während Pandemie- und Krankheitswellen stellt sich die Frage: Wie weit dürfen Arbeitgeber Maßnahmen ergreifen, ohne die Rechte der Mitarbeitenden zu verletzen?
Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers ist ein wesentlicher Bestandteil des Arbeitsrechts. Sie verpflichtet ihn, für das Wohl seiner Mitarbeitenden zu sorgen, insbesondere für deren Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz. Diese Pflicht umfasst Maßnahmen zur Vermeidung von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen sowie zur Gesundheitsförderung. Doch wie weit dürfen diese Maßnahmen gehen, um ein rechtliches Gleichgewicht zu wahren?
Betriebliches Gesundheitsmanagement: Prävention als Schlüssel
Eine der effektivsten und rechtlich unbedenklichsten Methoden zum Schutz vor Krankheiten ist das Betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM). Es umfasst präventive Maßnahmen wie Gesundheitsförderung, ergonomische Arbeitsplatzgestaltung und regelmäßige Gesundheitschecks, die den Gesundheitszustand der Mitarbeitenden verbessern und Krankheiten vorbeugen.
Im Rahmen des BGM können Arbeitgeber auch Programme zur Stärkung des Immunsystems oder zur Förderung einer gesunden Lebensweise anbieten, ohne die Rechte der Mitarbeitenden zu beeinträchtigen. Solche freiwilligen Angebote fördern den Gesundheitsschutz, ohne die persönliche Freiheit der Mitarbeitenden einzuschränken.
Maskenpflicht und Hygienemaßnahmen: Notwendigkeit und Grenzen
Maskenpflichten und Hygienevorkehrungen am Arbeitsplatz sind viel diskutierte Maßnahmen zum Schutz vor Krankheitsübertragung. Während sie in Pandemiezeiten oder bei Grippewellen sinnvoll erscheinen, stellt sich die Frage nach ihrer rechtlichen Zulässigkeit.
Maskenpflichten sind grundsätzlich nur zulässig, wenn ein konkretes Gesundheitsrisiko besteht. In Ausnahmefällen, etwa bei besonders gefährdeten Beschäftigtengruppen oder hohem Krankheitsstand, könnte eine Maskenpflicht gerechtfertigt sein. Generell gehören Infektionserkrankungen zum allgemeinen Lebensrisiko, und eine Maskenpflicht könnte die Persönlichkeitsrechte der Mitarbeitenden zu stark einschränken. Stattdessen sind präventive Maßnahmen wie regelmäßiges Lüften, Luftfilter und Desinfektionsmittel sinnvoll, um das Infektionsrisiko zu verringern.
Krankheit und Arbeitsunfähigkeit: Der Umgang mit kranken Mitarbeitenden
Arbeitgeber müssen offensichtlich erkrankte Mitarbeitende nach Hause schicken, um Ansteckungen zu verhindern. Die Fürsorgepflicht umfasst auch den Umgang mit Mitarbeitenden, die zwar krank, aber (noch) nicht arbeitsunfähig sind. In solchen Fällen sollte der Arbeitgeber Homeoffice ermöglichen. Ist das nicht möglich, muss er den Lohn weiterzahlen, auch ohne Arbeitsleistung.
Wichtig ist, dass der Arbeitgeber die Kommunikation transparent gestaltet. Bei ansteckenden Krankheiten wie Corona sollte die Weiterarbeit im Büro vermieden werden, bis ein negativer Test vorliegt.
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Corona-Tests und Impfvorschriften: Die rechtlichen Grenzen
Positive Corona-Tests und Impfungen stellen besondere Herausforderungen dar. Arbeitgeber dürfen ihre Mitarbeitenden nicht zu regelmäßigen Tests oder Impfungen zwingen. Eine allgemeine Testpflicht ist nur zulässig, wenn eine konkrete Gefährdung der Gesundheit anderer besteht, etwa bei einem positiven Corona-Test.
Bei Impfungen stellt sich die Frage, ob Arbeitgeber Impfungen gegen Grippe oder Corona anbieten können. Sie dürfen Impfungen bereitstellen, aber keine Anreize wie zusätzliche Urlaubstage oder Boni schaffen, um Mitarbeitende zur Impfung zu bewegen. Solche Maßnahmen könnten als unzulässige Ungleichbehandlung gelten, da die Impfentscheidung eine private Angelegenheit bleibt.
Prävention statt Zwang
Arbeitgeber tragen die Verantwortung, die Gesundheit ihrer Mitarbeitenden zu schützen, müssen dabei aber die Rechte der Beschäftigten wahren. Präventive Maßnahmen wie Gesundheitsmanagement, Hygienemaßnahmen und flexible Arbeitsmöglichkeiten sind aus arbeitsrechtlicher und ethischer Sicht die besten Optionen, um ein gesundes Arbeitsumfeld zu schaffen. Zwangsmaßnahmen wie eine allgemeine Maskenpflicht oder Impfzwang sind nur in Ausnahmefällen zulässig und müssen sorgfältig abgewogen werden.
Der Schlüssel zu einem gesunden Arbeitsumfeld liegt in der Balance: Arbeitgeber sollten proaktive, präventive Maßnahmen ergreifen, um das Krankheitsrisiko zu minimieren, ohne die Rechte und die Freiheit ihrer Mitarbeitenden unnötig einzuschränken.
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