Sind Allergiker echte Kranke?

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Wer unter Allergien leidet, fühlt sich oft hundeelend. Doch gelten hier die gleichen Regeln wie bei anderen Krankheiten auch oder müssen diese Mitarbeiter die Zähne zusammenbeißen und zur Arbeit gehen – egal, wie es ihnen geht?

Fliegen im Frühjahr die ersten Pollen, beginnt für viele Allergiker das Leiden: die Nase läuft, die Augen brennen, Beschwerden beim Atmen oder ein nicht enden wollender Niesreiz. Was aber können Mitarbeiter tun, die unter diesen Symptomen leiden?

Zur Arbeit gehen und die Zähne zusammenbeißen ist keine gute Lösung. Denn schleppen sich Mitarbeiter trotz heftiger Allergiesymptome zur Arbeit, leisten sie nicht nur weniger. Im Zweifel stören sie ihre Kollegen mit ihren ständigen Niesanfällen oder dem regelmäßigen Ausschnäuzen.

Besser ist daher, erst einmal einen Arzt aufzusuchen. Entweder gibt es Medikamente, die für Abhilfe sorgen oder eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, wenn der Mitarbeiter aufgrund seiner Allergie nicht arbeitsfähig ist.

Bei berufsbedingten Allergien den Betriebsarzt hinzuziehen

Bei Allergien, die aufgrund einer beruflichen Tätigkeit ausgelöst werden, drohen in der Regel lange krankheitsbedingte Ausfälle. In extremen Fällen kann sich daraus sogar eine krankheitsbedingte Kündigung des Arbeitgebers ergeben.

Tipp: Entsteht eine Allergie erst durch den Beruf, sollten Betroffene den Betriebsarzt hinzuziehen. Der nämlich kann die Arbeitsbedingungen entsprechend beurteilen und dokumentieren. Existiert im Betrieb kein Betriebsarzt, sollte der Hausarzt umfassend in Kenntnis gesetzt werden. Ein Allergietagebuch ist dabei grundsätzlich sinnvoll. Festgehalten wird, wann und wo Auffälligkeiten auftreten, mit welchen Stoffen Mitarbeiter wann in Kontakt gekommen sind und ob sich die Beschwerden in der Freizeit verbesserten.

Allerdings steht vor einer Kündigung durch den Arbeitgeber erst einmal ein milderes Mittel. Das heißt, bevor ein Arbeitgeber kündigt, muss er prüfen, ob der Arbeitsbereich umgestaltet werden kann oder ob eine Versetzung auf einen anderen Arbeitsplatz möglich ist. Die Fürsorgepflicht der Arbeitgeber verpflichtet sie, erforderliche Mittel zum Gesundheitsschutz umzusetzen. Mitarbeiter sind im Gegenzug verpflichtet, diese auch anzuwenden bzw. sich daran zu halten.

Außerdem müssen Arbeitgeber betroffenen Mitarbeitern auch die Chance geben, aufgrund spezifischer Behandlungsmaßnahmen ihre Allergien in den Griff zu bekommen, um so zukünftige Fehlzeiten auszuschließen.

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Ullstein Verlag (1. Auflage, Juni 2017)
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Sabine Hockling

Die Chefredakteurin Sabine Hockling hat WIR SIND DER WANDEL ins Leben gerufen. Die Wirtschaftsjournalistin und SPIEGEL-Bestsellerautorin beschäftigt sich seit über 20 Jahren mit den Veränderungen unserer Arbeitswelt. Als Autorin, Herausgeberin und Ghostwriterin veröffentlicht sie regelmäßig Sachbücher – seit 2023 in dem von ihr gegründeten DIE RATGEBER VERLAG.