Wer an Allergien leidet, fühlt sich oft elend. Doch gelten für sie dieselben Regeln wie für andere Kranke? Oder müssen sie sich trotz Beschwerden zur Arbeit schleppen – egal, wie schlecht es ihnen geht?
Mit den ersten Frühlingspollen beginnt für viele Allergiker das Leiden: Die Nase läuft, die Augen brennen, das Atmen fällt schwer, und ein endloser Niesreiz quält. Was können Betroffene tun, wenn sie diese Symptomen plagen?
Sich zur Arbeit zu zwingen, ist keine Lösung. Wer trotz starker Beschwerden arbeitet, bringt weniger Leistung und stört womöglich Kolleg:innen mit ständigem Niesen oder Naseputzen. Besser ist es, einen Arzt aufzusuchen. Dieser kann entweder Medikamente verschreiben, die Linderung bringen, oder eine Krankschreibung ausstellen, wenn die Allergie die Arbeitsfähigkeit einschränkt.
Berufsbedingte Allergien: Den Betriebsarzt einschalten
Löst der Beruf die Allergie aus, drohen oft lange Fehlzeiten. In extremen Fällen kann dies sogar zu einer krankheitsbedingten Kündigung führen. Entwickelt sich die Allergie durch den Beruf, sollten Betroffene den Betriebsarzt informieren. Er kann die Arbeitsbedingungen prüfen und dokumentieren. Gibt es im Betrieb keinen Betriebsarzt, sollte der Hausarzt umfassend informiert werden. Ein Allergietagebuch hilft dabei: Es hält fest, wann und wo Beschwerden auftreten, mit welchen Stoffen der Kontakt bestand und ob sich die Symptome in der Freizeit bessern.
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Vor einer Kündigung muss der Arbeitgeber mildere Maßnahmen ergreifen. Er ist verpflichtet zu prüfen, ob sich der Arbeitsplatz anpassen oder der Mitarbeitende versetzen lässt. Die Fürsorgepflicht verlangt, dass Arbeitgeber den Gesundheitsschutz sicherstellen. Mitarbeitende müssen im Gegenzug diese Maßnahmen nutzen und einhalten.
Zudem müssen Arbeitgeber Betroffenen die Möglichkeit geben, ihre Allergien durch gezielte Behandlungen in den Griff zu bekommen, um zukünftige Fehlzeiten zu vermeiden.
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