Wer ein Leben lang gearbeitet hat, freut sich meist auf den wohlverdienten Ruhestand: Zeit für Reisen, Hobbys und Familie. Doch nicht immer muss man bis zum gesetzlichen Rentenalter warten.
Mit der Altersteilzeit können Beschäftigte früher in Rente gehen. Sie bietet älteren Mitarbeitenden einen sanften Übergang vom Berufsleben in den Ruhestand.
Um Altersteilzeit nutzen zu können, müssen Mitarbeitende mindestens 55 Jahre als sein und in den letzten fünf Jahren vor Beginn der Altersteilzeit an 1.080 Kalendertagen sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben. Wer diese Voraussetzungen erfüllt, kann das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen.
Vor dem Antrag empfiehlt es sich, eine Beratung beim Rentenversicherungsträger einzuholen. Denn Altersteilzeit führt oft zu Rentenkürzungen.
Für die Altersteilzeit gibt es verschiedene Modelle. Am häufigsten ist das Blockmodell: Der Beschäftigte arbeitet etwa drei Jahre Vollzeit mit reduziertem Gehalt und wird anschließend drei Jahre freigestellt. So scheidet er drei Jahre früher aus dem Arbeitsleben aus, während die Freistellungszeit weiterhin in der Rentenversicherung berücksichtigt wird.
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Keine gesetzliche Verpflichtung für Arbeitgeber
Egal, welches Modell ein Mitarbeitender wählt: Der Arbeitgeber muss den Verdienst um mindestens 20 Prozent aufstocken (§ 3 Altersteilzeitgesetz). Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen können eine höhere Aufstockung vorsehen.
Für tarifgebundene Arbeitgeber gelten oft andere Regeln. Manche Tarifverträge verpflichten sie, Altersteilzeit zu gewähren – es sei denn, betriebliche Gründe sprechen dagegen. Auch Betriebsvereinbarungen, Einzelarbeitsverträge oder der Gleichbehandlungsgrundsatz können Anspruch begründen.
Obwohl die staatliche Förderung der Altersteilzeit durch die Bundesagentur für Arbeit seit dem 1. Januar 2010 entfällt, bleibt sie für viele ältere Beschäftige attraktiv – vorausgesetzt, der Arbeitgeber stimmt zu.
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