Streikteilnahme: Das müssen Mitarbeitende beachten

Schriftzug Streik auf Hauswand

Möchten Beschäftigte an einem Streik teilnehmen, sollten sie vorab klären, ob es ein legaler Streik ist. Ansonsten kann Ärger drohen.

Möchten Beschäftigte mehr Geld oder weniger arbeiten, scheitern jedoch die Gespräche darüber, dient ein Streik dazu, den Forderungen Nachdruck zu verleihen. In der Regel versuchen Arbeitgeber dann, mit juristischen Mitteln den Streik zu verhindern. Das aber ist nicht ganz einfach. Ruft eine Gewerkschaft offiziell zum Streik auf, ist ein Streik legal und Mitarbeitende, deren Arbeitsverträge auf einen Tarifvertrag verweisen und die Gewerkschaftsmitglieder sind, dürfen (ohne Konsequenzen befürchten zu müssen) teilnehmen.

Bei einem legalen Streik ruht das Arbeitsverhältnis

Irrtümer und Mythen rund ums ArbeitsrechtRuft hingegen keine Gewerkschaft dazu auf, dann ist der Streik illegal. Man spricht in diesen Fällen von einem „wilden Streik“ – und eine Teilnahme daran ist verboten. Diese Unterscheidung ist wichtig, denn bei einem legalen Streik ruht das Arbeitsverhältnis: Mitarbeitende erfüllen während der Streikteilnahme nicht ihre Arbeitsleistung, Arbeitgeber müssen im Gegenzug für die Streikdauer keine Vergütung zahlen. Den Verdienstausfall übernimmt bei einem ordentlichen Streik die Gewerkschaft, indem sie ihren Mitgliedern ein Streikgeld zahlt.

Nimmt ein Beschäftigter an einem wilden Streik teil und bleibt daher seinem Arbeitsplatz fern, kann der Arbeitgeber eine Abmahnung aussprechen sowie den Lohn um den Streik-Zeitraum kürzen. Denn das Nichterscheinen am Arbeitsplatz wird in solchen Fällen als Arbeitsverweigerung gewertet. Auch können Unternehmen ihre Mitarbeitenden für Schäden, die durch einen wilden Streik entstehen, haftbar machen.

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Sabine Hockling

Die Chefredakteurin Sabine Hockling hat WIR SIND DER WANDEL ins Leben gerufen. Die Wirtschaftsjournalistin und SPIEGEL-Bestsellerautorin beschäftigt sich seit über 20 Jahren mit den Veränderungen unserer Arbeitswelt. Als Autorin, Herausgeberin und Ghostwriterin veröffentlicht sie regelmäßig Sachbücher – seit 2023 in dem von ihr gegründeten DIE RATGEBER VERLAG.