Streikteilnahme: Das müssen Mitarbeitende wissen

Schriftzug Streik auf Hauswand

Wollen Beschäftigte streiken, müssen sie vorab prüfen, ob der Streik legal ist. Andernfalls droht Ärger.

Geht es um mehr Lohn oder kürzere Arbeitszeiten und scheitern die Verhandlungen, kann ein Streik helfen, den Forderungen Nachdruck zu verleihen. Arbeitgeber versuchen dann oft, den Streik juristisch zu stoppen – was jedoch schwierig ist. Ruft eine Gewerkschaft offiziell zum Streik auf, gilt er als legal. Mitarbeitende, deren Arbeitsverträge auf einen Tarifvertrag gebunden sind und die Gewerkschaftsmitglieder sind, dürfen ohne Konsequenzen teilnehmen.

Ein legaler Streik setzt das Arbeitsverhältnis aus

Irrtümer und Mythen rund ums ArbeitsrechtOhne Aufruf einer Gewerkschaft ist der Streik illegal. Man spricht dann von einem „wilden Streik“, an dem die Teilnahme verboten ist. Diese Unterscheidung ist entscheiden: Bei einem legalen Streik ruht das Arbeitsverhältnis. Beschäftigte arbeiten nicht, und Arbeitgeber zahlen für die Streikzeit keinen Lohn. Stattdessen erhalten Gewerkschaftsmitglieder Streikgeld.


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Wer an einem wilden Streik teilnimmt und deshalb nicht zur Arbeit erscheint, riskiert eine Abmahnung und Lohnkürzungen für die Streikzeit. In solchen Fällen gilt das Fernbleiben als Arbeitsverweigerung. Zudem können Unternehmen Mitarbeitende für Schäden durch einen wilden Streik haftbar machen.

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Ullstein Verlag (1. Auflage, Juni 2017)
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Sabine Hockling

Die Chefredakteurin Sabine Hockling hat WIR SIND DER WANDEL ins Leben gerufen. Die Wirtschaftsjournalistin und SPIEGEL-Bestsellerautorin beschäftigt sich seit über 20 Jahren mit den Veränderungen unserer Arbeitswelt. Als Autorin, Herausgeberin und Ghostwriterin veröffentlicht sie regelmäßig Sachbücher – seit 2023 in dem von ihr gegründeten DIE RATGEBER VERLAG.