Streitfall Datenlöschung

Mann sitzt vor Laptop

Sehr zum Leidwesen von Arbeitgebern machen sich Mitarbeiter nicht strafbar, wenn sie Daten von ihrem Dienst-Laptop löschen. Dürfen tun sie es dennoch nicht.

Ein Unternehmen warf einigen Außendienstmitarbeitern vor, Geschäftsgeheimnisse auf ihren Dienst-Laptops abgespeichert zu haben. Daraufhin forderte der Arbeitgeber diese Mitarbeiter auf, ihre Laptops abzugeben. Als die Rechner im Unternehmen jedoch ankamen, waren komplett alle Daten gelöscht. So nicht, dachte sich der Arbeitgeber und stellte aufgrund dieser unerlaubten Datenveränderung Strafanzeige auf Basis des § 303a des Strafgesetzbuches.

Die Staatsanwaltschaft allerdings sah hier keinen Straftatbestand und stellte das Verfahren gegen die mittlerweile entlassenen Mitarbeiter ein. Denn die Datenverfügungsbefugnis steht dem zu, der die Datenspeicherung vorgenommen hat. Das heißt, der Arbeitgeber hat die Datenverfügungsbefugnis erst, wenn ihm das Gerät ausgehändigt wird. Vorher hat sie der jeweilige Mitarbeiter. Und der macht sich laut § 303a nicht strafbar, wenn er vor dem Aushändigen Daten von seinem Dienst-Laptop löscht.

Zivilrechtlich verpflichtet, Daten auszuhändigen

Irrtümer und Mythen rund ums ArbeitsrechtDer Arbeitgeber gab dennoch keine Ruhe und ging bis zum Oberlandesgericht. Aber auch hier scheiterte er mit seinem Anliegen. Die Richter des Oberlandesgerichts Nürnberg sahen in der Datenlöschung ebenfalls keinen Straftatbestand (Az.: 1 Ws 445/12).

Das ist aber kein Persilschein für Mitarbeiter, vor ihrem Ausscheiden aus dem Unternehmen sämtliche Daten auf ihren Rechnern zu löschen. Denn zivilrechtlich sind sie verpflichtet, erforderliche berufliche Daten auszuhändigen. Tun sie das nicht, können Arbeitgeber gegen sie Schadensersatzansprüche geltend machen. Private Dateien allerdings können und sollten immer gelöscht werden.

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Sabine Hockling

Die Chefredakteurin Sabine Hockling hat WIR SIND DER WANDEL ins Leben gerufen. Die Wirtschaftsjournalistin und SPIEGEL-Bestsellerautorin beschäftigt sich seit über 20 Jahren mit den Veränderungen unserer Arbeitswelt. Als Autorin, Herausgeberin und Ghostwriterin veröffentlicht sie regelmäßig Sachbücher – seit 2023 in dem von ihr gegründeten DIE RATGEBER VERLAG.