Manchmal zwingen Streiks oder extremes Wetter Mitarbeitende, länger am Urlaubsort zu bleiben. Doch muss der Arbeitgeber die versäumten Arbeitstage trotzdem bezahlen?
Einige mögen die ungeplante Verlängerung genießen, doch für die meisten bedeutet sie Stress: Flugausfälle oder schlechtes Wetter verhindern die pünktliche Rückkehr an den Arbeitsplatz. Auch für den Arbeitgeber ist das eine Herausforderung. Welche Rechte haben Arbeitgeber, und was gilt für Mitarbeitende, die wegen unvorhergesehener Ereignisse nicht rechtzeitig zur Arbeit kommen?
- Müssen Beschäftigte im Urlaub erreichbar sein?
- Dürfen Arbeitgeber bereits genehmigten Urlaub wieder streichen?
- Müssen Mitarbeitende im Krankheitsfall auch im Urlaub zum Arzt?
Kein Lohn der versäumte Arbeitstage
Mitarbeitende haben in solchen Fällen keinen Anspruch auf Lohn. Sie sollten jedoch rasch den Kontakt zum Arbeitgeber suchen, um Lösungen zu besprechen. Oft lassen sich Urlaubstage oder Überstunden einsetzen, um den Ausfall auszugleichen.
Wer unverschuldet verspätet zurückkehrt, muss in der Regel keine Abmahnung oder Kündigung fürchten. Entscheidend ist, den Arbeitgeber rechtzeitig und klar ztu informieren. So lassen sich Missverständnisse vermeiden und einvernehmliche Lösungen finden.
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Was Chefs nicht dürfen – und was doch
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