Urlaub: Kein Lohn bei verspäteter Rückkehr

Junge sitzt auf Schwimmreifen im Pool

Manchmal zwingen Streiks oder extremes Wetter Mitarbeitende, länger am Urlaubsort zu bleiben. Doch muss der Arbeitgeber die versäumten Arbeitstage trotzdem bezahlen?

Einige mögen die ungeplante Verlängerung genießen, doch für die meisten bedeutet sie Stress: Flugausfälle oder schlechtes Wetter verhindern die pünktliche Rückkehr an den Arbeitsplatz. Auch für den Arbeitgeber ist das eine Herausforderung. Welche Rechte haben Arbeitgeber, und was gilt für Mitarbeitende, die wegen unvorhergesehener Ereignisse nicht rechtzeitig zur Arbeit kommen?


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Kein Lohn der versäumte Arbeitstage

Irrtümer und Mythen rund ums ArbeitsrechtMitarbeitende haben in solchen Fällen keinen Anspruch auf Lohn. Sie sollten jedoch rasch den Kontakt zum Arbeitgeber suchen, um Lösungen zu besprechen. Oft lassen sich Urlaubstage oder Überstunden einsetzen, um den Ausfall auszugleichen.

Wer unverschuldet verspätet zurückkehrt, muss in der Regel keine Abmahnung oder Kündigung fürchten. Entscheidend ist, den Arbeitgeber rechtzeitig und klar ztu informieren. So lassen sich Missverständnisse vermeiden und einvernehmliche Lösungen finden.

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Sabine Hockling

Die Chefredakteurin Sabine Hockling hat WIR SIND DER WANDEL ins Leben gerufen. Die Wirtschaftsjournalistin und SPIEGEL-Bestsellerautorin beschäftigt sich seit über 20 Jahren mit den Veränderungen unserer Arbeitswelt. Als Autorin, Herausgeberin und Ghostwriterin veröffentlicht sie regelmäßig Sachbücher – seit 2023 in dem von ihr gegründeten DIE RATGEBER VERLAG.