Verfällt Resturlaub trotz Lockdown?

Schild mit Schriftzug Lockdown

Wer 2020 noch Urlaubstage übrig hat, sollte schnell handeln: Entweder den Urlaub nehmen oder mit dem Arbeitgeber sprechen. Die Corona-Pandemie rechtfertig keine automatische Übertragung.

Das Bundesurlaubsgesetz schreibt vor, dass Mitarbeitende ihren Urlaub im laufenden Kalenderjahr nehmen müssen. Wer jetzt noch Tage übrig hat, sollte sie nutzen – sonst verfallen sie am 31. Dezember 2020. Der Grund ist einfach: Der Urlaubsanspruch gilt nur für das jeweilige Kalenderjahr.

Eine Übertragung ins nächste Jahr erlaubt § 7 des Bundesurlaubsgesetzes nur in Ausnahmefällen. Dringende betriebliche Gründe können etwa fristgerechte Auftragsabwicklungen, personelle Engpässe in Saisonbetrieben, unerwartete Produktionsspitzen, Jahresabschlussarbeiten, Betriebsferien oder krankheitsbedingte Ausfälle sein. Auch die Urlaubswünsche anderer Beschäftigter, die sozial vorrangig sind, können eine Rolle spielen.

Kein Urlaubsstau durch Lockdown

Irrtümer und Mythen rund ums ArbeitsrechtIst ein Mitarbeitender krank und kann deshalb seinen Urlaub nicht bis zum Jahresende nehmen, greift eine Ausnahme: Der Resturlaub wird ins nächste Jahr übertragen und kann bis zum 31. März des Folgejahres genommen werden. Diese Regel gilt auch, wenn jemand so spät im Jahr zurückkehrt, dass er nur noch einen Teil des Urlaubs nehmen könnte. In solchen Fällen erfolgt die Übertragung automatisch, ohne dass ein schriftlicher Antrag nötig ist. Kann ein Beschäftigter wegen längerer Krankheit weder bis zum 31. Dezember noch bis zum 31. März des Folgejahres Urlaub nehmen, gewährt die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs sogar 15 Monate Zeit – bis zum 31. März des übernächsten Jahres.


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Ein Lockdown hingegen zählt nicht als Ausnahmefall. Er rechtfertigt keine Übertragung ins nächste Jahr, da das Gesetz nur betriebliche oder persönliche Gründe anerkennt. Der Lockdown fällt in keine dieser Kategorien, auch wenn er die Freizeitgestaltung eingeschränkt. Zudem würde eine Übertragung wegen des Lockdowns Unternehmen belasten, wenn nach Wiederaufnahme des Normalbetriebs alle Beschäftigten gleichzeitig ihren Resturlaub nehmen.

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Sabine Hockling

Die Chefredakteurin Sabine Hockling hat WIR SIND DER WANDEL ins Leben gerufen. Die Wirtschaftsjournalistin und SPIEGEL-Bestsellerautorin beschäftigt sich seit über 20 Jahren mit den Veränderungen unserer Arbeitswelt. Als Autorin, Herausgeberin und Ghostwriterin veröffentlicht sie regelmäßig Sachbücher – seit 2023 in dem von ihr gegründeten DIE RATGEBER VERLAG.