Vorsicht bei der Freistellung

Mann geht auf Straße

Spannungen gehören zum Arbeitsalltag. Bei schweren Konflikten greifen Arbeitgeber oft zur Freistellung: Beschäftigte müssen bis zum Ende ihres Arbeitsvertrags nicht mehr erscheinen. Doch Vorsicht – hier drohen Risiken, die eine fristlose Kündigung nach sich ziehen können.

Ein Aufhebungsvertrag zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten schließt häufig eine Freistellung bis zum Vertragsende ein. Diese Zeit nutzen viele, um sich beruflich neu zu orientieren. Dabei dürfen sie jedoch keine unerlaubte Konkurrenz betreiben. Doch wann genau liegt eine solche vor?


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Für die Inhaberin einer Steuerberaterkanzlei war bereits die Änderung im Xing-Profil ihres freigestellten Mitarbeiters ein Problem. Kurz vor Ende der Freistellung hatte er seinen Status von “angestellt” auf “freiberuflich” geändert. Die Kanzleiinhaberin sah darin den Versuch, Mandant:innen abzuwerben, und war ihm vor, in Konkurrenz zu treten. Sie kündigte ihm fristlos.

Keine Grenze zur Konkurrenztätigkeit überschritten

Irrtümer und Mythen rund ums ArbeitsrechtDas Arbeitsgericht Aachen (Az. 6 Ca 995/16) und das Landesarbeitsgericht Köln (Az. 12 Sa 745/16) erklärten die Kündigung für unwirksam. Zwar dürfen Beschäftigte während der Freistellung nicht in Konkurrenz zu ihrem Arbeitgeber treten. Doch die berufliche Vorbereitung auf die Zeit danach gilt nicht als Konkurrenztätigkeit. Der Mitarbeiter hatte in seinem Xing-Profil weiterhin die Steuerberaterkanzlei als aktuellen Arbeitgeber angegeben und keine Mandat:innenakquise betrieben. Hätte er jedoch aktiv für sich geworben, wäre die Grenze zur Konkurrenztätigkeit überschritten gewesen – und die fristlose Kündigung gerechtfertigt.

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Sabine Hockling

Die Chefredakteurin Sabine Hockling hat WIR SIND DER WANDEL ins Leben gerufen. Die Wirtschaftsjournalistin und SPIEGEL-Bestsellerautorin beschäftigt sich seit über 20 Jahren mit den Veränderungen unserer Arbeitswelt. Als Autorin, Herausgeberin und Ghostwriterin veröffentlicht sie regelmäßig Sachbücher – seit 2023 in dem von ihr gegründeten DIE RATGEBER VERLAG.