VW steht vor einschneidenden Veränderungen, die Tausende von Arbeitsplätzen bedrohen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet betroffenen Beschäftigten eine kostenlose rechtliche Ersteinschätzungen an.
Der Volkswagen-Konzern steckt in einer beispiellosen Krise, die 30.000 Jobs an mehreren Standorten gefährdet. Nach Informationen des Betriebsrats plant VW mehrere seiner deutsche Werke zu schließen und Zehntausende Arbeitsplätzen abzubauen. Konzernbetriebsratschefin Daniela Cavallo verkündete in Wolfsburg am 27. Oktober 2024, dass mindestens drei Werke in Deutschland keine Zukunft haben. Alle verbleibenden Standorte sollen zudem verkleinert werden. Auch Lohnkürzungen sind vorgesehen. Der Betriebsrat verhandelt derzeit mit VW über die Tarife.
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Die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer sieht in diesen Entwicklungen nicht nur eine Krise für Volkswagen, sondern auch für die gesamte Zulieferindustrie, die ebenfalls von Schließungen und Stellenabbau betroffen sein könnte. Angesichts dieser Herausforderungen bietet die Kanzlei Mitarbeitenden eine kostenlose Ersteinschätzung im Arbeitsrecht-Online-Check an, um Möglichkeiten der Kompensation und rechtliche Schritte zu prüfen.
120.000 VW-Mitarbeitende zittern vor Kahlschlag
Volkswagen beschäftigt in Deutschland rund 120.000 Mitarbeitende und betreibt zehn Werke, darunter sechs in Niedersachsen, drei in Sachsen und eines in Hessen. Die mögliche Schließung von Werken stellt eine erhebliche Bedrohung für die deutsche Industrielandschaft dar. Auch sollen die Löhne und Gehälter sollen gekürzt werden. Die Schließungspläne könnten weitreichende Folgen für die Standortregionen haben, die laut Cavallo “ausbluten” könnten. Die geplanten Maßnahmen bei Volkswagen sind nicht nur eine Reaktion auf die aktuelle wirtschaftliche Lage, sondern spiegeln auch einen tiefgreifenden Wandel in der Automobilindustrie wider.
Deutsche VW-Werke, gegliedert nach Standorten:
– Wolfsburg: Größte Autofabrik der Welt, gegründet 1938, produziert Modelle wie Golf, Tiguan und Touran mit etwa 62.000 Mitarbeitenden.
– Hannover: Bekannt für die Herstellung des VW-Transporters, beschäftigt 14.700 Mitarbeitende, kontinuierlicher Stellenabbau.
– Emden: Ehemals Passat-Produktion, umgestellt auf Elektrofahrzeuge, 8.600 Mitarbeitende, Produktion zeitweise gestoppt.
– Kassel (Baunatal): Größtes Komponentenwerk, produziert Getriebe und E-Motoren, 16.800 Mitarbeitende.
– Braunschweig: Älteste VW-Fabrik, stellt Komponenten für E-Autos her, 7.200 Mitarbeitende.
– Salzgitter: Baut eine Batteriezellfabrik, früher Motorenwerk, Transformationsprozess zur E-Mobilität.
– Osnabrück: Traditionelle Autobau-Tradition, fokussiert auf Fahrzeuge für Porsche, letztes VW-Cabrio läuft 2025 aus.
– Zwickau: Erstes komplett auf Elektro umgestelltes Werk, leidet unter schwacher Nachfrage.
– Chemnitz: Produziert Verbrennermotoren, 690.000 Motoren im vergangenen Jahr.
– Dresden: „Gläserne Manufaktur“, montiert den ID.3, Zukunft ungewiss, möglicherweise Umwandlung in Auslieferungszentrum.
Was VW-Mitarbeitende jetzt wissen müssen
Volkswagen plant, mindestens drei Werke in Deutschland zu schließen, was bedeutende Stellenstreichungen nach sich ziehen könnte. Betriebsratschefin Cavallo hat bereits die Belegschaft informiert, was bei vielen für Unsicherheit sorgt. In Anbetracht der bevorstehenden Verhandlungen über Abfindungen und Stellenabbau ist es für die Mitarbeitenden wichtig, ihre Rechte zu kennen und zu verstehen, wie sie diese am besten schützen können. Auch Mitarbeitende in der VW-Zulieferindustrie sollten auf der Hut sein. Auch hier drohen Entlassungen und Werkschließungen. Schließlich haben sich viele Unternehmen auf VW spezialisiert. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer weist Beschäftigte darauf hin, sich jetzt schon Gedanken für ein Worst-Case-Szenario zu machen. Hier einige wichtige Tipps:
– Freiwillige Abfindungen als Alternative zu Kündigungen: In großen Unternehmen wie Volkswagen werden oft freiwillige Aufhebungsvereinbarungen mit Abfindungen angeboten, um langwierige Kündigungsprozesse zu vermeiden. Beschäftigte sollten solche Angebote sorgfältig prüfen und nicht vorschnell akzeptieren. Abfindungen basieren meist auf Faktoren wie Betriebszugehörigkeit und Alter; ein Vergleich mit Branchenstandards kann hilfreich sein.
– Nutzen rechtlicher Beratung: Eine fachkundige rechtliche Beratung ist essenziell, besonders bei Unklarheiten bezüglich der Konditionen des Stellenabbaus. Ein Anwalt kann helfen, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu verstehen und bessere Verhandlungsergebnisse zu erzielen.
– Rechtsschutzversicherung als finanzielle Sicherheit: Da rechtliche Auseinandersetzungen teuer sein können, sollten Mitarbeitende prüfen, ob eine bestehende Rechtsschutzversicherung Kosten abdecken könnte. Ist keine Versicherung vorhanden, könnte der Abschluss einer solchen jetzt sinnvoll sein.
– Mitbestimmung durch den Betriebsrat: In Firmen mit Betriebsrat, wie VW, hat dieser erhebliche Mitbestimmungsrechte bei Umstrukturierungen. Der Betriebsrat kämpft für eine faire Lösung für alle Betroffenen und ist in der Regel in die Verhandlungen über Sozialpläne involviert.
– Vorsicht bei Aufhebungsverträgen: Diese Verträge beenden das Arbeitsverhältnis einvernehmlich und können attraktiv sein, doch sie bergen Risiken wie den möglichen Verlust des Anspruchs auf Arbeitslosengeld. Eine genaue Prüfung des Vertrags ist daher unabdingbar.
– Einhalten von Fristen: Bei einer Kündigung haben Mitarbeitende drei Wochen Zeit, um Kündigungsschutzklage zu erheben. Es ist entscheidend, diese Fristen zu wahren, um rechtliche Nachteile zu vermeiden.
Konflikte im Arbeitsrecht lösen sich nur professionell
Eine gründliche Vorbereitung und das Wissen um die eigenen Rechte sind entscheidend bei einem bevorstehenden Stellenabbau im VW-Konzern. Rechtliche Unterstützung und eine aktive Rolle in den Verhandlungen können dabei helfen, die besten Bedingungen zu sichern. Auch die Mitarbeitenden in der VW-Zulieferindustrie sollten sich Gedanken darüber machen, falls die Krise auf sie zurückfallen wird.
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