Was können Arbeitgeber von Beschäftigten verlangen?

Mann sitzt am Schreibtisch

Das Verhältnis zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern ist ein Tauschgeschäft, das nur in Ausnahmefällen außer Kraft gesetzt wird.

Arbeitgeber erwarten, dass Mitarbeitende ihre im Arbeitsvertrag festgelegten Pflichten erfüllen. Im Gegenzug erhalten Mitarbeitende eine angemessene Vergütung und Beschäftigung. Nur in Ausnahmefällen wie Krankheit oder Mutterschutz pausiert dieser Tausch.


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Beschäftigte müssen ihre Arbeit selbst erledigen und dürfen keine Vertreter:innen schicken. Sie sind nur ihrem Arbeitgeber verpflichtet, es sei denn, der Arbeitsvertrag erlaubt Ausnahmen, wie bei Montagearbeiter:innen.

Der Arbeitsvertrag definiert die Arbeitspflicht klar

Erfüllt ein Mitarbeitender seine Pflichten nicht, verletzt er den Arbeitsvertrag. Das gilt, wenn er nicht zur Arbeit erscheint oder die Kündigungsfrist missachtet. Arbeitgeber können dann die Gehaltszahlung stoppen, kündigen und Schadenersatz fordern. Meistens erfolgt vorher eine Abmahnung.

Zur Arbeitspflicht gehört auch die Treuepflicht. Diese Nebenpflicht ergibt sich aus dem Tauschgeschäft: Für die Loyalität des Mitarbeitenden sorgt der Arbeitgeber für ihn. Der Umfang der Treuepflicht variiert je nach Stellung im Unternehmen. Höhere Positionen bedeuten größere Treuepflichten, wie Verschwiegenheit, Ablehnung von Schmiergeldern und manchmal das Unterlassen politischer Äußerungen. Im öffentlichen Dienst oder Verlagen könnten solche Äußerungen den Betriebsfrieden stören.

Die Treuepflicht gilt nicht nur während des Arbeitsverhältnisses

Auch Abwerbungsversuche können sie verletzen, wenn sie gegen gute Sitten verstoßen. Akzeptabel ist, wenn ein Mitarbeitender einen anderen zur Gründung eines neues Unternehmens überredet. Unzulässig ist, Präsentationsunterlagen für eigene Zwecke zu kopieren.

Die Treuepflicht beginnt schon bei Anbahnungsgesprächen, wenn wichtige Informationen geteilt werden, und kann nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses fortbestehen, oft bis zum Ruhestand. Schwere Verstöße können den Verlust betrieblicher Rentenansprüche nach sich ziehen.

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Sabine Hockling

Die Chefredakteurin Sabine Hockling hat WIR SIND DER WANDEL ins Leben gerufen. Die Wirtschaftsjournalistin und SPIEGEL-Bestsellerautorin beschäftigt sich seit über 20 Jahren mit den Veränderungen unserer Arbeitswelt. Als Autorin, Herausgeberin und Ghostwriterin veröffentlicht sie regelmäßig Sachbücher – seit 2023 in dem von ihr gegründeten DIE RATGEBER VERLAG.