Was dürfen Arbeitgeber von Beschäftigten verlangen?

Mann sitzt am Schreibtisch

Das Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Beschäftigten ist ein Tausch: Arbeit gegen Lohn. Nur in Ausnahmefällen wie Krankheit oder Mutterschutz ruht dieser Grundsatz.

Arbeitgeber erwarten, dass Mitarbeitende die im Arbeitsvertrag vereinbarten Aufgaben erfüllen. Dafür erhalten diese Gehalt und Beschäftigung. Beschäftigte müssen ihre Arbeit selbst erledigen und dürfen keine Vertretung schicken – es sei denn, der Vertrag erlaubt es, etwa bei Montagearbeit.

Der Arbeitsvertrag regelt die Pflichten eindeutig

Wer seine Pflichten nicht erfüllt, bricht den Arbeitsvertrag. Das gilt, wenn jemand unentschuldigt fehlt oder die Kündigungsfrist ignoriert. Arbeitgeber können dann das Gehalt einbehalten, kündigen und Schadenersatz verlangen. Meistens geht dem eine Abmahnung voraus.

Zur Arbeitspflicht gehört auch die Treuepflicht. Sie ergibt sich aus dem Tausch: Der Arbeitgeber sorgt für den Mitarbeitenden, dieser bleibt loyal. Die Treuepflicht wächst mit der Position im Unternehmen. Wer Verantwortung trägt, muss Verschwiegenheit wahren, Schmiergelder ablehnen und manchmal politische Äußerungen unterlassen – etwa im öffentlichen Dienst oder in Verlagen, wo solche Äußerungen den Betriebsfrieden stören könnten.


Mehr zum Thema:


Die Treuepflicht endet nicht mit dem Arbeitsverhältnis

Auch nach der Kündigung bleibt sie bestehen. Abwerbungsversuche verletzen sie, wenn sie gegen gute Sitten verstoßen. Es ist erlaubt, Kolleg:innen zur Gründung eines neuen Unternehmens zu überreden. Unzulässig ist es, Präsentationsunterlagen für eigene Zwecke zu kopieren.

Die Treuepflicht beginnt schon bei ersten Gesprächen, wenn vertrauliche Informationen ausgetauscht werden, und kann bis zum Ruhestand gelten. Schwere Verstöße können den Verlust betrieblicher Rentenansprüche nach sich ziehen.

Mehr Informationen im SPIEGEL-Bestseller:

Cover Was Chefs nicht dürfen (und was doch)

 

Was Chefs nicht dürfen – und was doch
von Sabine Hockling und Ulf Weigelt
Ullstein Verlag (1. Auflage, Juni 2017)
13,99 Euro (D)
ISBN 978-3-548-37694-3

 


Wir übernehmen keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Rechtsinhalte. Insbesondere ersetzten die Beiträge grundsätzlich nicht eine fachkundige Rechtsberatung.


 

Wir sind der Wandel-Newsletter

Sabine Hockling

Die Chefredakteurin Sabine Hockling hat WIR SIND DER WANDEL ins Leben gerufen. Die Wirtschaftsjournalistin und SPIEGEL-Bestsellerautorin beschäftigt sich seit über 20 Jahren mit den Veränderungen unserer Arbeitswelt. Als Autorin, Herausgeberin und Ghostwriterin veröffentlicht sie regelmäßig Sachbücher – seit 2023 in dem von ihr gegründeten DIE RATGEBER VERLAG.