Was tun, wenn man rassistischen Sprüchen ausgesetzt ist?

Gruppe von Personen auf der Straße

Wer rassistische Äußerungen von Kolleg:innen erlebt, sollte handeln. Unterstützung leisten müssen dabei Betriebsrat und Arbeitgeber, dazu sind sie verpflichtet.

Irrtümer und Mythen rund ums ArbeitsrechtZunächst sollten Betroffene das Gespräch mit den betreffenden Personen suchen. Führt das zu nichts, ist es ratsam, andere Kolleg:innen zu informieren, um Unterstützung zu erhalten.

Hört die Diskriminierung nicht auf, sollte der Betriebsrat eingeschaltet werden. Laut § 80 des Betriebsverfassungsgesetztes (BetrVG) muss er die Integration ausländischer Mitarbeitenden fördern und das Verhältnis zwischen ausländischen und deutschen Beschäftigten verbessern.

Arbeitgeber sind verpflichtet, Maßnahmen einzuleiten

In schweren Fällen kann der Betriebsrat die Kündigung des diskriminierenden Beschäftigten verlangen. Gibt es keinen Betriebsrat, sollten Betroffene ihren Arbeitgeber informieren. Dieser muss nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Maßnahmen ergreifen, um die Diskriminierung zu beenden.

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Ullstein Verlag (1. Auflage, Juni 2017)
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Sabine Hockling

Die Chefredakteurin Sabine Hockling hat WIR SIND DER WANDEL ins Leben gerufen. Die Wirtschaftsjournalistin und SPIEGEL-Bestsellerautorin beschäftigt sich seit über 20 Jahren mit den Veränderungen unserer Arbeitswelt. Als Autorin, Herausgeberin und Ghostwriterin veröffentlicht sie regelmäßig Sachbücher – seit 2023 in dem von ihr gegründeten DIE RATGEBER VERLAG.