Wer rassistische Äußerungen von Kolleg:innen erlebt, sollte handeln. Unterstützung leisten müssen dabei Betriebsrat und Arbeitgeber, dazu sind sie verpflichtet.
Zunächst sollten Betroffene das Gespräch mit den betreffenden Personen suchen. Führt das zu nichts, ist es ratsam, andere Kolleg:innen zu informieren, um Unterstützung zu erhalten.
Hört die Diskriminierung nicht auf, sollte der Betriebsrat eingeschaltet werden. Laut § 80 des Betriebsverfassungsgesetztes (BetrVG) muss er die Integration ausländischer Mitarbeitenden fördern und das Verhältnis zwischen ausländischen und deutschen Beschäftigten verbessern.
Arbeitgeber sind verpflichtet, Maßnahmen einzuleiten
In schweren Fällen kann der Betriebsrat die Kündigung des diskriminierenden Beschäftigten verlangen. Gibt es keinen Betriebsrat, sollten Betroffene ihren Arbeitgeber informieren. Dieser muss nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Maßnahmen ergreifen, um die Diskriminierung zu beenden.
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