Was tun, wenn man rassistischen Sprüchen ausgesetzt ist?

Gruppe von Personen auf der Straße

Wer den rassistischen Äußerungen seiner Kolleginnen und Kollegen ausgesetzt ist, sollte unbedingt handeln. Unterstützung leisten müssen dabei Betriebsrat und Arbeitgeber, dazu sind sie verpflichtet.

Irrtümer und Mythen rund ums ArbeitsrechtZunächst können Betroffene das Gespräch mit den jeweiligen Personen suchen. Ist das nicht möglich oder nicht erfolgreich, ist es sinnvoll, andere Kolleginnen und Kollegen mit ins Boot zu nehmen, sie also darüber zu informieren, dass man dieser Diskriminierung ausgesetzt ist.

Stoppt auch diese moralische Unterstützung nicht den oder die diskriminierenden Personen, sollte als nächstes der Betriebsrat eingeschaltet werden. Der nämlich ist laut § 80 des Betriebsverfassungsgesetztes (BetrVG) dazu verpflichtet, die Integration ausländischer Mitarbeitenden im Unternehmen und das Verhältnis zwischen ausländischen und deutschen Beschäftigten zu fördern.

Arbeitgeber sind verpflichtet, Maßnahmen einzuleiten

Bei schwerwiegenden Fällen kann der Betriebsrat auch vom Unternehmen die Kündigung des diskriminierenden Beschäftigten fordern. Verfügt der Betrieb nicht über einen Betriebsrat, sollten Betroffene ihren Arbeitgeber informieren. Der ist nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verpflichtet, Maßnahmen einzuleiten, die die Diskriminierung stoppen.

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Sabine Hockling

Die Chefredakteurin Sabine Hockling hat WIR SIND DER WANDEL ins Leben gerufen. Die Wirtschaftsjournalistin und SPIEGEL-Bestsellerautorin beschäftigt sich seit über 20 Jahren mit den Veränderungen unserer Arbeitswelt. Als Autorin, Herausgeberin und Ghostwriterin veröffentlicht sie regelmäßig Sachbücher – seit 2023 in dem von ihr gegründeten DIE RATGEBER VERLAG.