Wer rassistische Äußerungen von Kolleg:innen erlebt, sollte aktiv werden. Betriebsrat und Arbeitgeber sind verpflichtet, Unterstützung zu leisten.
Zunächst sollten Betroffene das direkte Gespräch mit den Verursachern suchen. Bleibt das erfolglos, empfiehlt es sich, andere Kolleg:innen einzubeziehen, um Rückhalt zu bekommen.
Hört die Diskriminierung nicht auf, ist der Betriebsrat einzuschalten. Nach § 80 des Betriebsverfassungsgesetztes (BetrVG) muss er die Integration ausländischer Mitarbeitender fördern und das Miteinander zwischen ausländischen und deutschen Beschäftigten verbessern.
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Arbeitgeber müssen handeln
In schweren Fällen kann der Betriebsrat die Kündigung des diskriminierenden Mitarbeitenden fordern. Gibt es keinen Betriebsrat, sollten Betroffene den Arbeitgeber informieren. Dieser ist nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um die Diskriminierung zu stoppen.
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