Wegeunfall: Warum Tanken nicht versichert ist

Tankestelle bei Nacht

Ein Unfall auf dem Weg zur Tankstelle zählt nicht als Wegeunfall. Das LSG Baden-Württemberg stellt klar: Wer privat abbiegt, genießt keinen Versicherungsschutz. Ein Urteil mit Signalwirkung.

Der Sozialstaat basiert auf Vertrauen, doch er funktioniert nur mit klaren Grenzen. Das zeigt ein Urteil, das zunächst unscheinbar wirkt, bei genauer Betrachtung jedoch eine entscheidende Weichenstellung vornimmt. Eine Auszubildende stürzt morgens mit dem Motorrad auf dem Weg zur Tankstelle. Sie ist unterwegs zur Arbeit – aber nicht auf dem direkten Arbeitsweg. Das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg zieht eine klare Linie: Kein Arbeitsunfall, kein Versicherungsschutz. Eine Entscheidung mit Signalwirkung (Az. L 10 U 3706/21).

Der Fall: Ein Abweg mit Folgen. Die Klägerin verlässt frühmorgens das Elternhaus, fährt jedoch nicht in Richtung Ausbildungsbetrieb, sondern bewusst zur Tankstelle in entgegengesetzter Richtung. Dort will sie ihr Motorrad betanken. Kurz vor dem Ziel stürzt sie bei einem Ausweichmanöver. Die Verletzungen sind schwer, die Folgen gravierend. Sie fordert die Anerkennung des Sturzes als Arbeitsunfall – und scheitert in allen Instanzen.

Tanken bleibt private Vorbereitung

Irrtümer und Mythen rund ums ArbeitsrechtDas Gericht begründet sein Urteil klar: Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz greift nicht beim abstrakten Ziel „Arbeitsaufnahme“, sondern nur auf dem direkten Weg zur Arbeitsstätte. Diesen Weg hatte die Klägerin weder eingeschlagen noch unterbrochen – sie befand sich von Anfang an auf einem Abweg, der rein privaten Zwecken diente.

Entscheidend ist die Einordnung des Tankens. Es gilt nicht als versicherte Tätigkeit, sondern als private Vorbereitungshandlung. Tanken ist weder eine betriebliche Aufgabe noch ein Betriebsweg. Auch die spätere Nutzung des Fahrzeugs für den Arbeitsweg ändert daran nichts.

Wer teilt, trägt Verantwortung

Besonders deutlich wird das Urteil bei der Prüfung möglicher Ausnahmefälle. Die Klägerin argumentiert, der leere Tank sei unvorhersehbar gewesen, da ihr Bruder das Motorrad genutzt habe. Das Gericht bleibt nüchtern: Es fehlen belastbare Fakten. Weder der tatsächliche Füllstand noch die Reichweite des Kraftstoffs werden konkret belegt. Die Behauptung bleibt vage.

Doch selbst bei wohlwollender Betrachtung  greift das Argument nicht. Die Nutzung eines Fahrzeugs im familiären Umfeld gehört zur eigenen Verantwortung. Sie ist planbar und kontrollierbar. Wer sein Fahrzeug teilt, muss für dessen Zustand sorgen. Das Gericht stellt klar: Eigenverantwortung lässt sich nicht auf die Sozialversicherung abwälzen.


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Keine Haftung ohne betriebliche Verbindung

Der Vergleich mit einem Benzindiebstahl über nicht. Ein Diebstahl ist ein rechtswidriger Eingriff von außen, der sich der Kontrolle des Versicherten entzieht. Hier lag jedoch kein solcher Eingriff vor. Das Urteil betont ein zentrales Prinzip des Sozialrechts: Versicherungsschutz erfordert eine klare Verbindung zum betrieblichen Risiko. Fehlt diese, endet der Schutz.

Diese Entscheidung geht über den Einzelfall hinaus. Sie stärkt die Grundstruktur der gesetzlichen Unfallversicherung. Würde jede subjektiv empfundene Notwendigkeit genügen, um private Wege zu versichern, verlöre das System seine Konturen. Die Folge wäre eine unbegrenzte Haftung – zulasten der Solidargemeinschaft und der Beitragszahler.

Freiheit und Verantwortung gehören zusammen

Für die Wirtschaft sendet das Urteil ein wichtiges Signal: Betriebliche Verantwortung endet dort, wo private Lebensführung beginnt. Für Arbeitgeber bedeutet das Planbarkeit, für das System Fairness, für Beschäftigte Klarheit – auch wenn diese unbequem sein mag.

In einer Arbeitswelt, die immer flexibler wird, in der Wege verschmelzen und Grenzen verschwimmen, gewinnt diese Entscheidung an Bedeutung. Sie erinnert daran, dass Freiheit und Absicherung untrennbar verbunden sind. Wer Freiheit nutzt, trägt Verantwortung. Wer Schutz beansprucht, muss sich an die Regeln halten.


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Sabine Hockling

Die Chefredakteurin Sabine Hockling hat WIR SIND DER WANDEL ins Leben gerufen. Die Wirtschaftsjournalistin und SPIEGEL-Bestsellerautorin beschäftigt sich seit über 20 Jahren mit den Veränderungen unserer Arbeitswelt. Als Autorin, Herausgeberin und Ghostwriterin veröffentlicht sie regelmäßig Sachbücher – seit 2023 in dem von ihr gegründeten DIE RATGEBER VERLAG.