Ob Beschäftigte an der Weihnachtsfeier teilnehmen müssen, hängt vom Zeitpunkt der Veranstaltung ab.
Weihnachtsfeier, Firmenjubiläum, Sommerfest – Betriebsfeste haben viele Anlässe. Manche Unternehmen geben viel Geld aus, mieten externe Räume und sorgen für ein Rundumprogramm. Damit wollen sie meist den Teamgeist stärken. Umso enttäuschter sind sie, wenn jemand nicht kommen will. Doch was sagt das Recht?
Findet die Weihnachtsfeier während der Arbeitszeit statt, müssen Beschäftigte entweder mitfeiern oder arbeiten. Ist Arbeiten nicht möglich, weil alle feiern, dürfen sie nur mit Zustimmung der Vorgesetzten nach Hause gehen. Eine Pflicht zur Teilnahme gibt es nicht.
Liegt die Feier außerhalb der Arbeitszeit, bleibt die Teilnahme freiwillig. Dennoch sollte man bedenken: Der Arbeitgeber organisiert die Weihnachtsfeier veranstaltet, um den Zusammenhalt, die Identifikation mit der Firma und die Motivation zu fördern.
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Die Weihnachtsfeier als Chance
Vorgesetzte beobachten genau, wie sich Beschäftigte auf der Weihnachtsfeier verhalten. Wer solche Anlässe meidet, wirkt schnell menschenscheu oder arrogant. Deshalb lohnt es sich, gut abzuwägen, ob man fernbleibt.
Besser ist es, hinzugehen und nach einer Stunde unauffällig zu verschwinden. Noch besser: die Feier aktiv nutzen, um soziale Kompetenz zu zeigen. In lockerer Atmosphäre lernen Kolleg:innen und Vorgesetzte einen von einer anderen Seite kennen – das kann die Zusammenarbeit verbessern. Außerdem bietet sich die Gelegenheit, Kontakt zu knüpfen und das eigene Netzwerk im Unternehmen auszubauen.
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