Ob Beschäftigte an der Weihnachtsfeier teilnehmen müssen, hängt vom Zeitpunkt die Veranstaltung ab.
Ob Weihnachtsfeier, Firmenjubiläum oder Sommerfest – Betriebsfeste haben verschiedene Anlässe. Manche Unternehmen investieren viel Geld und mieten externe Räumlichkeiten – mit allem Drum und Dran. Arbeitgeber wollen damit in der Regel den Zusammenhalt im Unternehmen stärken. Umso bedauerlicher finden sie es, wenn ein Beschäftigter nicht teilnehmen möchte. Doch wozu ist der Beschäftigte rechtlich verpflichtet?
Findet die Weihnachtsfeier während der regulären Arbeitszeit statt, müssen Beschäftigte entweder teilnehmen oder arbeiten. Ist das Arbeiten nicht möglich, weil alle Kolleg:innen feiern, dürfen sie nur mit Zustimmung der Vorgesetzten nach Hause gehen. Eine rechtliche Verpflichtung zur Teilnahme gibt es nicht.
Organisiert der Arbeitgeber die Feier außerhalb der Arbeitszeit, müssen Beschäftigte nicht teilnehmen. Sie sollten jedoch bedenken, dass der Arbeitgeber die Weihnachtsfeier veranstaltet, um das Zusammengehörigkeitsgefühl, die Identifikation mit dem Unternehmen und die Motivation zu steigern.
Weihnachtsfeier für sich nutzen
Vorgesetzte achten meist genau darauf, ob und wie sich Beschäftigte auf der Weihnachtsfeier verhalten. Meiden sie solche Veranstaltungen, wirken sie womöglich menschenscheu oder arrogant. Deshalb sollte man gut überlegen, ob man fernbleibt.
Besser ist es, teilzunehmen und nach einer Stunde unauffällig zu gehen. Noch besser ist es, die Feier zu nutzen, um (Sozial-)Kompetenz zu zeigen. Kolleg:innen und Vorgesetzte erleben einen in privaterer Atmosphäre, was die Zusammenarbeit verbessern kann. Zudem kann man Kontakt zu wenig bekannten Kolleg:innen knüpfen und sein Firmennetzwerk erweitern.
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