Können Arbeitgeber ihre Beschäftigten zur Weihnachtsfeier zwingen?

Lichterkette als Tannenbaum

Ob Beschäftigte an der Weihnachtsfeier teilnehmen müssen, hängt vom Zeitpunkt die Veranstaltung ab.

Ob Weihnachtsfeier, Firmenjubiläum oder Sommerfest – Betriebsfeste haben verschiedene Anlässe. Manche Unternehmen investieren viel Geld und mieten externe Räumlichkeiten – mit allem Drum und Dran. Arbeitgeber wollen damit in der Regel den Zusammenhalt im Unternehmen stärken. Umso bedauerlicher finden sie es, wenn ein Beschäftigter nicht teilnehmen möchte. Doch wozu ist der Beschäftigte rechtlich verpflichtet?

Irrtümer und Mythen rund ums ArbeitsrechtFindet die Weihnachtsfeier während der regulären Arbeitszeit statt, müssen Beschäftigte entweder teilnehmen oder arbeiten. Ist das Arbeiten nicht möglich, weil alle Kolleg:innen feiern, dürfen sie nur mit Zustimmung der Vorgesetzten nach Hause gehen. Eine rechtliche Verpflichtung zur Teilnahme gibt es nicht.

Organisiert der Arbeitgeber die Feier außerhalb der Arbeitszeit, müssen Beschäftigte nicht teilnehmen. Sie sollten jedoch bedenken, dass der Arbeitgeber die Weihnachtsfeier veranstaltet, um das Zusammengehörigkeitsgefühl, die Identifikation mit dem Unternehmen und die Motivation zu steigern.

Weihnachtsfeier für sich nutzen

Vorgesetzte achten meist genau darauf, ob und wie sich Beschäftigte auf der Weihnachtsfeier verhalten. Meiden sie solche Veranstaltungen, wirken sie womöglich menschenscheu oder arrogant. Deshalb sollte man gut überlegen, ob man fernbleibt.

Besser ist es, teilzunehmen und nach einer Stunde unauffällig zu gehen. Noch besser ist es, die Feier zu nutzen, um (Sozial-)Kompetenz zu zeigen. Kolleg:innen und Vorgesetzte erleben einen in privaterer Atmosphäre, was die Zusammenarbeit verbessern kann. Zudem kann man Kontakt zu wenig bekannten Kolleg:innen knüpfen und sein Firmennetzwerk erweitern.

Mehr Informationen im SPIEGEL-Bestseller:

Cover Was Chefs nicht dürfen (und was doch)

 

Was Chefs nicht dürfen – und was doch
von Sabine Hockling und Ulf Weigelt
Ullstein Verlag (1. Auflage, Juni 2017)
9,99 Euro (D)
ISBN 978-3-548-37694-3

 


Wir übernehmen keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Rechtsinhalte. Insbesondere ersetzten die Beiträge grundsätzlich nicht eine fachkundige Rechtsberatung.


 

Wir sind der Wandel-Newsletter

Sabine Hockling

Die Chefredakteurin Sabine Hockling hat WIR SIND DER WANDEL ins Leben gerufen. Die Wirtschaftsjournalistin und SPIEGEL-Bestsellerautorin beschäftigt sich seit über 20 Jahren mit den Veränderungen unserer Arbeitswelt. Als Autorin, Herausgeberin und Ghostwriterin veröffentlicht sie regelmäßig Sachbücher – seit 2023 in dem von ihr gegründeten DIE RATGEBER VERLAG.