Das BAG-Urteil stoppt die automatische Entgeltfortzahlung. Nicht das Attest zählt allein, sondern seine Plausibilität im Gesamtzusammenhang – mit spürbaren Folgen für Unternehmen und Beschäftigte.
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung war lange eine feste Größe der Entgeltfortzahlung. Ein ärztliches Attest, egal aus welchem Land, galt als verlässlicher Beweis. Arbeitgeber zahlten, Zweifel blieben selten.
Doch das Urteil (Az. 5 AZR 284/24) des Bundesarbeitsgerichts (BAG) verändert diese Gewissheit grundlegend. Es stellt klar: Vertrauen endet, wo die Umstände dagegen sprechen – selbst bei einem formal korrekten Attest, auch aus Nicht-EU-Staaten.
Plausibilität vor Papier
Der Fall beleuchtet ein bekanntes Problem: Arbeitsunfähigkeit direkt nach dem Urlaub, über Jahre hinweg, gestützt auf ausländische Atteste, kombiniert mit langen Krankschreibungen und widersprüchlichem Verhalten. Die Frage lautet nicht mehr: Ist das Attest echt? Sondern: Ist es plausibel?
Das BAG betont: Eine ausländische Bescheinigung hat denselben Beweiswert wie eine deutsche. Doch dieser Beweiswert kann erschüttert werden – leichter, als viele dachten.
Das Zusammenspiel zählt
Entscheidend ist die Gesamtschau, nicht der einzelne Punkt. Auffälligkeiten wirken im Zusammenspiel:
– Eine ungewöhnlich lange Krankschreibung ohne klare medizinische Begründung.
– Ein striktes Bewegungsverbot, gefolgt von einer mehrtägigen Autofahrt durch Europa.
– Eine Rückreisebuchung kurz nach dem Arztbesuch, trotz schwerer Beschwerden.
– Wiederholte Krankmeldungen direkt nach Urlaubszeiten in den Vorjahren.
Das Landesarbeitsgericht (LAG) hatte diese Punkte isoliert betrachtet und die Entgeltfortzahlung zugesprochen (Az. 9 Sa 538/23). Das BAG korrigiert: Wer nur in Teilen prüft, prüft falsch.
Die neue Beweislast
Das Gericht setzt ein klares Signal: Arbeitsgerichte müssen den Mut zur Gesamtschau haben. Arbeitgeber dürfen Zweifel äußern, ohne das Krankheitsbild medizinisch widerlegen zu müssen. Plausible Indizien genügen.
Wird der Beweiswert erschüttert, kehrt die Beweislast zum Arbeitnehmer zurück. Dann reicht ein Attest nicht mehr. Der Arbeitnehmer muss konkret darlegen:
– Welche Erkrankung vorlag,
– welche Einschränkungen die Arbeit unmöglich machten,
– welche ärztlichen Anordnungen galten und wie sie befolgt wurden.
Nicht hochwissenschaftlich, aber nachvollziehbar, konsistent, lebensnah.
Das Urteil markiert einen Wendepunkt: Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist kein Schutzschild mehr, sondern ein Ausgangspunkt.
- Arbeitsunfähigkeit: Was tun bei Zweifeln?
- Hausbesuch vom Arbeitgeber: Wie weit darf Kontrolle gehen?
- Kettenkrankschreibung: Wann gibt es länger als sechs Wochen Gehalt?
- AU-Bescheinigung hat hohen Beweiswert
- Müssen Mitarbeitende im Urlaub bei Krankheit zum Arzt?
Professionalität statt Misstrauen
Das Urteil ist kein Freibrief, Atteste pauschal anzuzweifeln, und kein Angriff auf Ärzte. Es fordert Professionalität.
Für Unternehmen heißt das:
– Dokumentation statt Bauchgefühl: Auffälligkeiten müssen sauber erfasst werden.
– Gesamtschau statt Einzelfokus: Muster zählen mehr als Einzelmomente.
– Sachlichkeit statt Unterstellung: Zweifel brauchen Indizien, keine Vorwürfe.
Für Mitarbeitende gilt:
– Konsistenz zählt: Verhalten und Attest müssen übereinstimmen.
– Ärztliche Anordnungen sind bindend: Wer sie ignoriert, schwächt seinen Anspruch.
Für Führungskräfte bedeutet es:
– Rechtsklarheit entsteht durch Abwägung, nicht durch starre Regeln.
Das BAG-Urteil steht für einen reiferen Umgang mit Arbeit, Vertrauen und Verantwortung. Es beendet den Automatismus, ohne das System zu untergraben. Nicht jedes Attest ist verdächtig. Aber keines ist unantastbar.
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