Wer beleidigt, fliegt raus

Person geht Berg hinab

Beleidigen Beschäftigte ihre Chefs direkt oder gegenüber Dritten, riskieren sie ihre fristlose Kündigung, wie ein Fall des Landesarbeitsgerichts Hamm zeigt.

Irrtümer und Mythen rund ums ArbeitsrechtSich bei Beleidigungen oder Diffamierungen auf die Meinungsfreiheit – die auch im Arbeitsleben nach Artikel 5 des Grundgesetzes gilt – zu berufen, ist nicht möglich. Denn persönliche Kränkungen gelten nicht als Meinungsfreiheit. Und auch wenn das Bundesarbeitsgericht (BAG) überspitze und polemische Äußerungen nicht grundsätzlich als Beleidigung einstuft, sollten Beschäftigte vorsichtig sein. Geht es nämlich um eine bewusste Beleidigung oder Diffamierung einer Person, bewerten Arbeitsgerichte die Situation anders, wie ein Mitarbeiter eines Elektrounternehmens feststellen musste.

Kein Kündigungsschutz bei Beleidigungen

Der für sein aggressives Auftreten und seinen aggressiven Tonfall bekannte Mitarbeiter erhielt aufgrund seines Fehlverhaltens mehrere Abmahnungen: Er beschimpfte seine Vorgesetzten unter anderem als „Hurensohn“, „Arschlecker“, denen er „den Kopf abschneiden“ wollte. Das sagte er einerseits den Vorgesetzten direkt, andererseits äußerte er das gegenüber seinen Kolleg:innen. Als auch nach mehreren Abmahnungen keine Veränderung eintrat, kündigte sein Arbeitgeber ihm fristlos. Zu Recht, wie die Richter:innen des Arbeitsgerichts Iserlohn (Aktenzeichen 3 Ca 1512/21) und des Landesarbeitsgerichts Hamm (Aktenzeichen 8 Sa 365/22) urteilten.


Mehr zum Thema


Denn eine fristlose Kündigung aufgrund einer bewussten Beleidigung oder Diffamierung einer Person ist möglich, wenn die Zusammenarbeit nicht mehr möglich ist, die Beleidigung oder Diffamierung direkt gegenüber dem Betroffenen oder gegenüber Kolleg:innen erfolgt oder die Äußerungen nicht als Meinungsfreiheit nach Artikel 5 des Grundgesetztes gelten.

Mehr Informationen im SPIEGEL-Bestseller:

Cover Was Chefs nicht dürfen (und was doch)

 

Was Chefs nicht dürfen – und was doch
von Sabine Hockling und Ulf Weigelt
Ullstein Verlag (1. Auflage, Juni 2017)
9,99 Euro (D)
ISBN 978-3-548-37694-3

 


Wir übernehmen keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Rechtsinhalte. Insbesondere ersetzten die Beiträge grundsätzlich nicht eine fachkundige Rechtsberatung.


Wir sind der Wandel-Newsletter

Sabine Hockling

Die Chefredakteurin Sabine Hockling hat WIR SIND DER WANDEL ins Leben gerufen. Die Wirtschaftsjournalistin und SPIEGEL-Bestsellerautorin beschäftigt sich seit über 20 Jahren mit den Veränderungen unserer Arbeitswelt. Als Autorin, Herausgeberin und Ghostwriterin veröffentlicht sie regelmäßig Sachbücher – seit 2023 in dem von ihr gegründeten DIE RATGEBER VERLAG.