Kommt es zum Streit zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, greifen manche Mitarbeitende zu Vergeltung. Wer dabei zu weit geht, riskiert die Kündigung.
Ein Beschäftigter verhandelte mit seinem Arbeitgeber über einen Aufhebungsvertrag. Seine Unzufriedenheit schlug in blinde Wut um, und er löschte an zwei Tagen zahlreiche Dateien, Kontakte, E-Mails, Aufgaben und Termine von seinem Dienstcomputer.
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Vertrauen zerstört – Kündigung folgt
Als der Arbeitgeber die Löschungen bemerkte, kündigte er dem Beschäftigten fristlos, hilfsweise ordentlich. Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main (Az. 22 Ca 7129/09) hielt nur die ordentliche Kündigung für gerechtfertigt. Doch das Hessische Landesarbeitsgericht bestimmte die fristlose Kündigung (Az. 7 Sa 1060/10).
Die Richter:innen bewerteten die eigenmächtige Datenlöschung als schweren Verstoß gegen die Pflichten aus dem Arbeitsvertrag. Das zerstörte Vertrauen ließ sich nicht wiederherstellen. Auch ohne vorherige Abmahnung war die fristlose Kündigung rechtens, da der Beschäftigte die Folgen seines Handelns genau kannte.
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