Wer droht, fliegt!

Frau stemmt Hände in die Hüften

Im Job kann es schon mal rauer zugehen. Allerdings gibt es Grenzen, die einzuhalten sind. Wer beispielsweise Drohungen ausstößt, muss mit seinem Rauswurf rechnen.

Ein Mitarbeiter der Stadt Mönchengladbach bedrohte seinen Vorgesetzten mit den Worten “Ich hau dir in die Fresse! Ich nehme es in Kauf, nach einer Schlägerei gekündigt zu werden.” Und gegenüber seinem dabei stehenden Kollegen entgegnete er: “Der kriegt von mir gleich eine Schönheitsoperation.”

Drohende Äußerungen stellen eine strafbare Handlung dar

Als Folge seiner Bedrohung erhielt der Mitarbeiter von seinem Arbeitgeber die fristlose Kündigung. Diese Maßnahme sah er jedoch als ungerechtfertigt an, schließlich war er seit 1987 bei der Stadt Mönchengladbach beschäftigt. Er klagte dementsprechend gegen seine Kündigung, verlor aber vor dem Arbeitsgericht Mönchengladbach (Az.: 6 Ca 1794/12).

Die Richter sahen nämlich in seinen Äußerungen eine strafbare Handlung. Auch sprach gegen ihn, dass er ein Jahr zuvor seinen Vorgesetzten schon einmal bedroht und dafür eine Abmahnung kassiert hatte.

 

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Cover Was Chefs nicht dürfen (und was doch)

 

Was Chefs nicht dürfen – und was doch
von Sabine Hockling und Ulf Weigelt
Ullstein Verlag (1. Auflage, Juni 2017)
9,99 Euro (D)
ISBN 978-3-548-37694-3

 

 


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Sabine Hockling

Seit vielen Jahren ist die Journalistin und SPIEGEL-Bestsellerautorin mit ihrem Redaktionsbüro DIE RATGEBER u.a. für die Medien ZEIT ONLINE, ZEIT Spezial, SPIEGEL ONLINE tätig. Ihre Themen reichen dabei von Arbeitsrecht, Digitalisierung bis zu Management und Transformation. Als Autorin, Herausgeberin und Ghostwriterin veröffentlicht sie regelmäßig Sachbücher.