Wer droht, fliegt!

Frau stemmt Hände in die Hüften

Im Job kann es schon mal rauer zugehen. Allerdings gibt es Grenzen, die einzuhalten sind. Wer beispielsweise Drohungen ausstößt, muss mit seinem Rauswurf rechnen.

Ein Mitarbeiter der Stadt Mönchengladbach bedrohte seinen Vorgesetzten mit den Worten “Ich hau dir in die Fresse! Ich nehme es in Kauf, nach einer Schlägerei gekündigt zu werden.” Und gegenüber seinem dabei stehenden Kollegen entgegnete er: “Der kriegt von mir gleich eine Schönheitsoperation.”

Drohende Äußerungen stellen eine strafbare Handlung dar

Irrtümer und Mythen rund ums ArbeitsrechtAls Folge seiner Bedrohung erhielt der Mitarbeiter von seinem Arbeitgeber die fristlose Kündigung. Diese Maßnahme sah er jedoch als ungerechtfertigt an, schließlich war er seit 1987 bei der Stadt Mönchengladbach beschäftigt. Er klagte dementsprechend gegen seine Kündigung, verlor aber vor dem Arbeitsgericht Mönchengladbach (Az.: 6 Ca 1794/12).

Die Richter sahen nämlich in seinen Äußerungen eine strafbare Handlung. Auch sprach gegen ihn, dass er ein Jahr zuvor seinen Vorgesetzten schon einmal bedroht und dafür eine Abmahnung kassiert hatte.

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Cover Was Chefs nicht dürfen (und was doch)

 

Was Chefs nicht dürfen – und was doch
von Sabine Hockling und Ulf Weigelt
Ullstein Verlag (1. Auflage, Juni 2017)
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Sabine Hockling

Die Chefredakteurin Sabine Hockling hat WIR SIND DER WANDEL ins Leben gerufen. Die Wirtschaftsjournalistin und SPIEGEL-Bestsellerautorin beschäftigt sich seit über 20 Jahren mit den Veränderungen unserer Arbeitswelt. Als Autorin, Herausgeberin und Ghostwriterin veröffentlicht sie regelmäßig Sachbücher – seit 2023 in dem von ihr gegründeten DIE RATGEBER VERLAG.