Wer droht, riskiert den Job – das zeigt ein Fall aus Mönchengladback: Ein Mitarbeiter bedrohte seinen Vorgesetzten und wurde daraufhin fristlos entlassen.
Ein Mitarbeiter, seit 1987 bei der Stadt Mönchengladbach beschäftigt, sagte zu seinem Chef: “Ich hau dir in die Fresse! Ich nehme es in Kauf, nach einer Schlägerei gekündigt zu werden.” Einem Kollegen sagte er: “Der kriegt von mir gleich eine Schönheitsoperation.”
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Drohungen sind strafbar
Die Stadt reagierte mit einer fristlosen Kündigung. Der Mitarbeiter hielt das für ungerecht und zog vor Gericht. Doch das Arbeitsgericht Mönchengladbach wies seine Klage ab (Az. 6 Ca 1794/12).
Die Richter:innen werteten seine Worte als strafbare Drohung. Zudem hatte er bereits ein Jahr zuvor seinen Vorgesetzten bedroht und dafür eine Abmahnung erhalten.
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Was Chefs nicht dürfen – und was doch
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