Wer haftet bei Unfällen auf Betriebsfeiern?

Party

Auf Betriebsfeiern wird oft ausgelassen gefeiert, Alkohol fließt reichlich. Dabei vergessen viele, dass es sich um eine berufliche, nicht private Veranstaltung handelt. Doch wer trägt die Verantwortung, wenn ein Beschäftigter verunglückt?

Irrtümer und Mythen rund ums ArbeitsrechtDer Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung oder der Berufsgenossenschaft gilt nur eingeschränkt.

Er umfasst die Vorbereitung, den direkten Hin- und Rückweg (ohne Umwege) und die Feier selbst. Wer jedoch nach dem offiziellen Ende bleibt oder woanders weiterfeiert, verliert diesen Schutz.


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Alkohol auf Betriebsfeiern: Vorsicht ist geboten

Verunglücken Beschäftigte unter Alkoholeinfluss, übernehmen weder die Berufsgenossenschaften noch die gesetzliche Unfallversicherung die Haftung. Damit eine Feier als Betriebsveranstaltung zählt, muss sie von der Geschäftsführung organisiert, unterstützt und genehmigt sein.

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Was Chefs nicht dürfen – und was doch
von Sabine Hockling und Ulf Weigelt
Ullstein Verlag (1. Auflage, Juni 2017)
13,99 Euro (D)
ISBN 978-3-548-37694-3

 


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Sabine Hockling

Die Chefredakteurin Sabine Hockling hat WIR SIND DER WANDEL ins Leben gerufen. Die Wirtschaftsjournalistin und SPIEGEL-Bestsellerautorin beschäftigt sich seit über 20 Jahren mit den Veränderungen unserer Arbeitswelt. Als Autorin, Herausgeberin und Ghostwriterin veröffentlicht sie regelmäßig Sachbücher – seit 2023 in dem von ihr gegründeten DIE RATGEBER VERLAG.