Wer haftet bei Unfällen auf Betriebsfeiern?

Party

Auf vielen Betriebsfesten wird ordentlich gefeiert und Alkohol getrunken. Nicht selten vergessen Beschäftigte, dass das Fest keine Freizeitveranstaltung, sondern eine berufliche Veranstaltung ist. Was passiert, wenn ein Beschäftigter dabei verunglückt?

Irrtümer und Mythen rund ums ArbeitsrechtBetriebsfeiern stehen nicht uneingeschränkt unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung bzw. der Berufsgenossenschaft. So sind Beschäftigte bei den Vorbereitungen zum Fest, auf dem direkten Hin- und Rückweg (ohne Zwischenstopp!) sowie auf der Feier selbst versichert. Wer jedoch über das Veranstaltungsende hinaus bleibt oder an einem anderen Ort weiterfeiert, steht nicht mehr unter dem Schutz.

Vorsicht bei Alkoholkonsum auf Betriebsfeiern

Wichtig: Berufsgenossenschaften und die gesetzliche Unfallversicherung haften grundsätzlich nicht, wenn Beschäftigte unter Alkoholeinfluss verunglücken. Und um das Fest überhaupt als Betriebsfeier anzuerkennen, muss diese von der Geschäftsführung veranstaltet, gefördert und gebilligt sein.

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Cover Was Chefs nicht dürfen (und was doch)

 

Was Chefs nicht dürfen – und was doch
von Sabine Hockling und Ulf Weigelt
Ullstein Verlag (1. Auflage, Juni 2017)
9,99 Euro (D)
ISBN 978-3-548-37694-3

 


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Sabine Hockling

Die Chefredakteurin Sabine Hockling hat WIR SIND DER WANDEL ins Leben gerufen. Die Wirtschaftsjournalistin und SPIEGEL-Bestsellerautorin beschäftigt sich seit über 20 Jahren mit den Veränderungen unserer Arbeitswelt. Als Autorin, Herausgeberin und Ghostwriterin veröffentlicht sie regelmäßig Sachbücher – seit 2023 in dem von ihr gegründeten DIE RATGEBER VERLAG.