Wer haftet bei Unfällen auf Betriebsfeiern?

Party

Auf vielen Betriebsfesten wird ordentlich gefeiert und Alkohol getrunken. Nicht selten vergessen Beschäftigte, dass das Fest keine Freizeit-, sondern eine berufliche Veranstaltung ist. Was passiert, wenn ein Mitarbeitender dabei verunglückt?

Betriebsfeiern stehen nicht uneingeschränkt unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung bzw. der Berufsgenossenschaft. So sind Beschäftigte bei den Vorbereitungen zum Fest, auf dem direkten Hin- und Rückweg (ohne Zwischenstopp!) sowie auf der Feier selbst versichert. Wer jedoch über das Veranstaltungsende hinaus bleibt oder an einem anderen Ort weiterfeiert, steht nicht mehr unter dem Schutz.

Vorsicht bei Alkoholkonsum auf Betriebsfeiern

Wichtig: Berufsgenossenschaften und die gesetzliche Unfallversicherung haften grundsätzlich nicht, wenn Beschäftigte unter Alkoholeinfluss verunglücken. Und um das Fest überhaupt als Betriebsfeier anzuerkennen, muss diese von der Geschäftsführung veranstaltet, gefördert und gebilligt sein.

 

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Cover Was Chefs nicht dürfen (und was doch)

 

Was Chefs nicht dürfen – und was doch
von Sabine Hockling und Ulf Weigelt
Ullstein Verlag (1. Auflage, Juni 2017)
9,99 Euro (D)
ISBN 978-3-548-37694-3

 

 


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Sabine Hockling

Seit vielen Jahren ist die Journalistin und SPIEGEL-Bestsellerautorin mit ihrem Redaktionsbüro DIE RATGEBER u.a. für die Medien ZEIT ONLINE, ZEIT Spezial, SPIEGEL ONLINE tätig. Ihre Themen reichen dabei von Arbeitsrecht, Digitalisierung bis zu Management und Transformation. Als Autorin, Herausgeberin und Ghostwriterin veröffentlicht sie regelmäßig Sachbücher.