Wer haftet bei Unfällen auf Betriebsfeiern?

Party

Auf Betriebsfeiern wird oft ausgelassen gefeiert, Alkohol fließt reichlich. Dabei vergessen viele, dass es sich um eine berufliche, nicht private Veranstaltung handelt. Doch wer haftet, wenn ein Beschäftigter verunglückt?

Irrtümer und Mythen rund ums ArbeitsrechtBetriebsfeiern stehen nur begrenzt unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung oder der Berufsgenossenschaft. Der Versicherungsschutz greift während der Vorbereitung, auf dem direkten Hin- und Rückweg (ohne Umwege) und während der Feier. Wer jedoch nach dem offiziellen Ende bleibt oder woanders weiterfeiert, verliert diesen Schutz.

Alkohol auf Betriebsfeiern: Vorsicht geboten

Verunglücken Beschäftigte unter Alkoholeinfluss, haften weder Berufsgenossenschaften noch die gesetzliche Unfallversicherung. Damit eine Feier als Betriebsveranstaltung gilt, muss sie von der Geschäftsführung organisiert, unterstützt und genehmigt sein.

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Cover Was Chefs nicht dürfen (und was doch)

 

Was Chefs nicht dürfen – und was doch
von Sabine Hockling und Ulf Weigelt
Ullstein Verlag (1. Auflage, Juni 2017)
9,99 Euro (D)
ISBN 978-3-548-37694-3

 


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Sabine Hockling

Die Chefredakteurin Sabine Hockling hat WIR SIND DER WANDEL ins Leben gerufen. Die Wirtschaftsjournalistin und SPIEGEL-Bestsellerautorin beschäftigt sich seit über 20 Jahren mit den Veränderungen unserer Arbeitswelt. Als Autorin, Herausgeberin und Ghostwriterin veröffentlicht sie regelmäßig Sachbücher – seit 2023 in dem von ihr gegründeten DIE RATGEBER VERLAG.