In Deutschland gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf Urlaubsgeld. Ob Beschäftigte es erhalten, hängt von verschiedenen Regelungen ab.
Ein Anspruch besteht, wenn der Arbeitsvertrag, ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung dies vorsieht. Auch der Gleichbehandlungsgrundsatz kann griefen: Bekommen alle anderen Mitarbeitenden Urlaubsgeld, darf der Arbeitgeber es Einzelnen nicht verweigern.
Urlaubsgeld ohne schriftliche Vereinbarung
Steht die Urlaubsgeld im Arbeitsvertrag, gelten die dort festgelegten Bedingungen. In vielen Branchen regeln Tarifverträge die Zahlung. Wer in einem tarifgebundenen Betrieb arbeitet, hat Anspruch auf Urlaubsgeld nach den Vorgaben des Tarifvertrags. Auch Betriebsvereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat können die Zahlung regeln.
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Selbst ohne schriftliche Vereinbarungen kann ein Anspruch durch betriebliche Übung entstehen. Zahlt der Arbeitgeber über Jahre hinweg Urlaubsgeld, wird dies zur Gewohnheit und begründet einen Anspruch. Versehen Unternehmen die Zahlungen jedoch mit einem Freiwilligkeitsvorbehalt, entfällt dieser Anspruch.
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