Wer muss Bußgelder zahlen, die Mitarbeiter bei der Ausübung ihrer Tätigkeit erhalten?

Polizeiauto

Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitung oder Falschparken betreffen nicht nur Privatpersonen, sondern auch Firmen. Wer muss die Bußgelder zahlen, die auf Geschäftsreisen entstehen?

Juristisch betrachtet ist das Bußgeld eine Sanktion für eine Ordnungswidrigkeit,und wird als Sanktion für ein milderes Vergehen ohne Strafverfahren verhängt. Es stellt also keine Strafe dar. Zahlen muss derjenige, der es verursacht hat. Nun kommt es aber häufig vor, dass Arbeitgeber ihre Mitarbeiter zeitlich unter Druck setzen. Um Termine dann überhaupt einhalten zu können, nehmen Mitarbeiter dafür Geschwindigkeitsüberschreitung oder Ähnliches in Kauf. In solchen Fällen ist es nur gerecht, wenn der Arbeitgeber das Bußgeld zahlt.

Mitarbeiter müssen und sollten grundsätzlich geltende Regeln beachten

Eine Verpflichtung zur Kostenübernahme des Bußgeldbescheids hat der Arbeitgeber jedoch nicht. Denn Mitarbeiter müssen und sollten sich grundsätzlich im Straßenverkehr so verhalten, dass sie die dort geltenden Regeln beachten.

Wichtig: Das betrifft nicht alle Bußgelder! Ignorieren beispielsweise Kraftfahrer ihre Lenk- und Ruhezeiten, dürfen Arbeitgeber das Bußgeld dafür nicht übernehmen. Denn hierbei handelt es sich nicht nur um ein geringfügiges Vergehen, sondern um einen erheblichen Rechtsverstoß.

 

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Ullstein Verlag (1. Auflage, Juni 2017)
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Sabine Hockling

Seit dem Jahr 2000 beschäftigt sich die Journalistin und SPIEGEL-Bestsellerautorin mit den Veränderungen der Arbeitswelt. Welche Herausforderungen eine Transformation mit sich bringt und wie sie gelingt hat die Journalistin dabei selbst erlebt, als sie im Mai 2000 als Print-Redakteurin zum Magazin Stern ging, um dort maßgeblich den Onlineableger stern.de mitzuentwickeln. Als Autorin, Herausgeberin und Ghostwriterin veröffentlicht sie regelmäßig Sachbücher.