Wer zahlt Bußgelder, die Mitarbeitende während der Arbeit erhalten?

Polizeiauto

Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Falschparken treffen nicht nur Privatpersonen, sondern auch Unternehmen. Doch wer trägt die Kosten, wenn solche Verstöße auf Geschäftsreisen passieren?

Irrtümer und Mythen rund ums ArbeitsrechtRechtlich gilt ein Bußgeld als Sanktion für eine Ordnungswidrigkeit, nicht als Strafe. Zahlen muss, wer den Verstoß begangen hat. Häufig setzen Arbeitgeber ihre Beschäftigten jedoch unter Zeitdruck.
Um Termine einzuhalten, fahren Mitarbeitende dann zu schnell oder parken falsch. In solchen Fällen erscheint es fair, wenn der Arbeitgeber das Bußgeld übernimmt.


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Mitarbeitende müssen sich an die Verkehrsregeln halten

Eine rechtliche Pflicht, Bußgelder zu übernehmen, hat der Arbeitgeber jedoch nicht. Mitarbeitende sind verpflichtet, sich im Straßenverkehr regelkonform zu verhalten.

Das gilt jedoch nicht für alle Bußgelder: Verstoßen Kraftfahrer:innen gegen Lenk- und Ruhezeiten, dürfen Arbeitgeber die Strafe nicht übernehmen. Solche Verstöße gelten nicht als Bagatelle, sondern als schwerwiegender Rechtsbruch.

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Was Chefs nicht dürfen – und was doch
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Ullstein Verlag (1. Auflage, Juni 2017)
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ISBN 978-3-548-37694-3

 


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Sabine Hockling

Die Chefredakteurin Sabine Hockling hat WIR SIND DER WANDEL ins Leben gerufen. Die Wirtschaftsjournalistin und SPIEGEL-Bestsellerautorin beschäftigt sich seit über 20 Jahren mit den Veränderungen unserer Arbeitswelt. Als Autorin, Herausgeberin und Ghostwriterin veröffentlicht sie regelmäßig Sachbücher – seit 2023 in dem von ihr gegründeten DIE RATGEBER VERLAG.