Zur Strafe ins Großraumbüro

Großraumbüro

Zieht ein Mitarbeiter in den Betriebsrat ein und muss deshalb in ein ungünstigeres Büro umziehen, kann eine Benachteiligung vorliegen – und die Umsetzung unzulässig sein.

Eine Teamleiterin, die vor ihrer Betriebsratswahl in einem Zweierbüro saß, wurde nach ihrer Benennung als Betriebsrätin von ihrem Arbeitgeber in ein Großraumbüro mit 16 Arbeitsplätzen umgesetzt. Der Arbeitgeber begründete dieses Vorgehen damit, das nach der Betriebsratswahl ein Interessens- und Vertrauenskonflikt mit der ursprünglichen Besetzung im Zweierbüro zu befürchten sei. Denn die Teamleiterin teilte sich vorher das Zweierbüro mit der “rechten Hand” des einen Geschäftsführers.

Die Umsetzung, weil Mitarbeiter der Führungsebene plötzlich mit einem Mitglied des Betriebsrates zusammensitzen, sind zwar nicht per se rechtswidrig – wie ein Urteil des Arbeitsgerichts Bonn zeigt (Az.: 3 Ga 27/10). Die Umsetzung der Teamleiterin war es allerdings.

Unzulässige Benachteiligung des Betriebsrates

Irrtümer und Mythen rund ums ArbeitsrechtDie Richter des Landesarbeitsgerichts (LAG) Köln sahen in der Umsetzung ins Großraumbüro eine Ungleichbehandlung (Az.: 5 SaGa 10/10). Sie begründeten ihre Entscheidung damit, dass der Arbeitgeber keinen nachvollziehbaren arbeitsorganisatorischen Grund vorlegen konnte, weshalb die Mitarbeiterin künftig nicht mehr in einem Büro mit einem oder zwei Arbeitsplätzen arbeiten sollte – so wie das bei dem Unternehmen auf Teamleiterebene üblich ist.

Für das LAG Köln lag deshalb nahe, dass der einzige Grund für diese Maßnahme die Wahl der Teamleiterin in den Betriebsrat war. Und das stellt eine unzulässige Benachteiligung des Betriebsrates im Sinne des § 78 Satz 2 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) dar.

Ferner hätte das Unternehmen die behauptete Konfliktsituation mit der “rechten Hand” des Geschäftsführers anders lösen können. Möglich wäre zum Beispiel die Neuorganisation der Zusammensetzung der Zweierbüros gewesen. Denn der ehemalige Büroplatz der Teamleiterin war nach der Umsetzung unbesetzt. Auch wäre die räumliche Teilung des Zweierbüros möglich gewesen. Die Umsetzung der Teamleiterin ins Großraumbüro war also unzulässig.

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Sabine Hockling

Die Chefredakteurin Sabine Hockling hat WIR SIND DER WANDEL ins Leben gerufen. Die Wirtschaftsjournalistin und SPIEGEL-Bestsellerautorin beschäftigt sich seit über 20 Jahren mit den Veränderungen unserer Arbeitswelt. Als Autorin, Herausgeberin und Ghostwriterin veröffentlicht sie regelmäßig Sachbücher – seit 2023 in dem von ihr gegründeten DIE RATGEBER VERLAG.