Zur Strafe ins Großraumbüro

Großraumbüro

Muss ein Mitarbeitender nach der Wahl in den Betriebsrat in ein schlechteres Büro umziehen, kann das eine unzulässige Benachteiligung sein.

Eine Teamleiterin, die vor ihrer Wahrl in den Betriebsrat in einem Zweierbüro arbeitete, wurde danach von ihrem Arbeitgeber in ein Großraumbüro mit 16 Arbeitsplätzen versetzt. Der Arbeitgeber begründete dies mit einem möglichen Interessens- und Vertrauenskonflikt: Die Teamleiterin hatte sich das Zweierbüro zuvor mit der “rechten Hand” eines Geschäftsführers geteilt.

Solche Umsetzungen sind nicht grundsätzlich rechtswidrig, wie ein Urteil des Arbeitsgerichts Bonn zeigt (Az.: 3 Ga 27/10). Im Fall der Teamleiterin jedoch war die Maßnahme unzulässig.

Ungleichbehandlung durch Versetzung

Irrtümer und Mythen rund ums ArbeitsrechtDas Landesarbeitsgericht (LAG) Köln bewertete die Versetzung ins Großraumbüro als Ungleichbehandlung (Az.: 5 SaGa 10/10). Der Arbeitgeber konnte keinen plausiblen arbeitsorganisatorischen Grund nennen, warum die Mitarbeiterin nicht mehr in einem Büro mit ein oder zwei Arbeitsplätzen arbeiten sollte – eine Regelung, die auf Teamleiterebene in dem Unternehmen üblich war.

Für die Richter:innen lag nahe, dass die Wahl in den Betriebsrat der wahre Grund für die Versetzung war. Das aber verstößt gegen § 78 Satz 2 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG), der eine Benachteiligung von Betriebsratsmitgliedern verbietet.

Zudem hätte der Arbeitgeber den Konflikt mit der “rechten Hand” des Geschäftsführers anders lösen können. Er hätte etwa die Zusammensetzung der Zweierbüros neu organisieren oder das Büro räumlich teilen können. Der ursprüngliche Platz der Teamleiterin bliebt nach ihrer Versetzung ohnehin unbesetzt. Die Versetzung ins Großraumbüro war daher nicht gerechtfertigt.

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Sabine Hockling

Die Chefredakteurin Sabine Hockling hat WIR SIND DER WANDEL ins Leben gerufen. Die Wirtschaftsjournalistin und SPIEGEL-Bestsellerautorin beschäftigt sich seit über 20 Jahren mit den Veränderungen unserer Arbeitswelt. Als Autorin, Herausgeberin und Ghostwriterin veröffentlicht sie regelmäßig Sachbücher – seit 2023 in dem von ihr gegründeten DIE RATGEBER VERLAG.