Die Kündigung ist ein heikles Thema, denn sie hat für Betroffene gravierende Folgen und wirft immer die Fragen auf: Ist die Kündigung rechtens? Was kann ich tun? Und auch wenn die verständlicherweise oft Lähmung und Entsetzen auslöst – gerade jetzt ist ein klarer Kopf notwendig.
Führt ein Arbeitgeber aufgrund eines Fehlverhaltens seines Beschäftigten mit diesem ein ernsthaftes Gespräch darüber, ersetzt dies im Falle einer Kündigung keine Abmahnung.
Der Europäische Gerichtshof hat mit einem Urteil die Rechte von behinderten Menschen gestärkt. Denn wer seinen Job nicht mehr ausüben kann, muss einen anderen angeboten bekommen.
Eine fristlose Kündigung ist möglich, wenn einem Arbeitgebenden eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der regulären Kündigungsfrist nicht mehr zuzumuten ist. Wann aber ist es nicht mehr zuzumuten?
Die fristlose Kündigung einer Verwaltungsmitarbeiterin nach dem Weiterleiten einer privaten E-Mail ihres Vorgesetzten ist rechtmäßig. Klingt übel, die Beweggründe jedoch waren moralisch gesehen nachvollziehbar.
Wer arbeitsunfähig ist, muss seinem Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Doch kann ein Versäumnis gleich zur Kündigung führen?
Äußern sich Beschäftigte im privaten Raum negativ über Arbeitgeber, Kolleginnen, Kollegen, Kundinnen oder Kunden, fällt die Aussage unter Umständen unter den Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts.
Ein Trennungsgespräch ist immer eine Herausforderung – für die, die die Kündigung aussprechen und für die, die ihren Job verlieren, denn für sie verändert sich mit der Nachricht vieles.
Wer auf der Suche nach einem Job ist, freut sich, wenn er seinen Arbeitsvertrag endlich in den Händen hält. Doch was tun, wenn man den Job doch nicht antreten möchte?
Bleibt ein Beschäftigter im Job stets unter den Erwartungen, sorgt das für Unmut bei Unternehmen und Team. Doch gilt er damit gleich als Low Performer und muss gehen?
Angesichts der Datenskandale der letzten Jahre ist das Thema Datenschutz und -sicherheit in vielen Unternehmen ein sensibles Thema. Dazu gehört auch der Umgang mit Passwörtern.
Mitarbeitende erhalten ihr Geld als Lohn für geleistete Arbeit. Ist diese aus Sicht des Unternehmens nicht zufriedenstellend, wird es beim Beschäftigten auf Veränderung dringen – oder im schlimmsten Fall verhaltens- bzw. personenbedingt kündigen.
Vorgesetzte zu beleidigen, kann eine außerordentliche Kündigung nach sich ziehen. Vor allem, wenn eine Beleidigung rassistisch ist.