Kündigungen sind heikel, denn sie haben gravierende Folgen. Betroffene fragen sich: Ist die Kündigung rechtens? Was kann ich tun? Trotz der verständlichen Lähmung und des Entsetzens ist jetzt ein klarer Kopf gefragt.
Ein Max-Planck-Forscher verliert seine Stelle wegen Israel-Posts. Das Arbeitsgericht Halle stärkt Tendenzbetriebe und verdeutlicht, wie Social-Media-Äußerungen von Führungskräften arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können.
Ein LAG-Urteil macht deutlich: Politische Posts rechtfertigen nur selten eine fristlose Kündigung. Unternehmen sollten ihre Werte klar definieren, Abmahnungen präzise aussprechen und Reputationsrisiken rechtlich sicher steuern.
Spesenbetrug ist kein Kavaliersdelikt – auch dann nicht, wenn der finanzielle Schaden gering bleibt.
Wie lange darf die Probezeit in einem befristeten Vertrag dauern? Das Bundesarbeitsgericht (BAG) betont: Es gibt keine feste Regel, nur das Prinzip der Verhältnismäßigkeit. Unternehmen erhalten mehr Spielraum – müssen ihre Entscheidung jedoch gut rechtfertigen.
Ein gelöschter Ordner, ein Verdacht – und die fristlose Kündigung. Das Arbeitsgericht Bocholt macht klar: Beweise und Fairness müssen stehen, bevor Vertrauen und Job fallen.
BEM ist Chefsache: Ein Urteil des LAG Baden-Württemberg zeigt, dass Arbeitgeber die Verantwortung nicht abwälzen können – und verdeutlicht, wie eng Recht, Führung und Kultur zusammenhängen.
Wiederholte Störungen des Betriebsfriedens können selbst nach langer Betriebszugehörigkeit eine fristlose Kündigung rechtfertigen.
Wer seinen Vorgesetzten körperlich angreift, riskiert die sofortige Kündigung. Das LAG Niedersachsen entschied jüngst, dass in solchen Fällen keine Abmahnung nötig ist.
Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen verschärft die Regeln für Druckkündigungen: Arbeitgeber dürfen dem Druck von Kolleg:innen oder Dritten nicht einfach nachgeben – sie müssen Beschäftigte aktiv schützen und Konflikte lösen.
Ein Geschäftsführer belästigt seine Assistentin per WhatsApp. Aus Anspielungen werden Drohungen – das LAG Köln verurteilt sein Verhalten und gewährt der Frau eine hohe Abfindung.
Kündigungen schmerzen – Betroffene wie Führungskräfte. Wer sie fair, klar und menschlich gestaltet, bewahrt nicht nur Würde, sondern auch das Vertrauen in die Marke.
Im Arbeitsrecht herrscht nicht die Unschuldsvermutung wie im Strafrecht. Schon der Verdacht, dass ein Mitarbeitender eine schwere Pflichtverletzung begangen hat, kann eine Kündigung rechtfertigen.