Kündigungen sind heikel, denn sie haben gravierende Folgen. Betroffene fragen sich: Ist die Kündigung rechtens? Was kann ich tun? Trotz der verständlichen Lähmung und des Entsetzens ist jetzt ein klarer Kopf gefragt.
Angesichts der Datenskandale der letzten Jahre ist Datenschutz und -sicherheit in vielen Unternehmen ein sensibles Thema. Dazu gehört auch der Umgang mit Passwörtern.
Mitarbeitende erhalten ihr Geld als Lohn für geleistete Arbeit. Ist diese aus Sicht des Unternehmens nicht zufriedenstellend, wird es beim Beschäftigten auf Veränderung dringen – oder im schlimmsten Fall verhaltens- bzw. personenbedingt kündigen.
Vorgesetzte zu beleidigen, kann eine außerordentliche Kündigung nach sich ziehen. Vor allem, wenn eine Beleidigung rassistisch ist.
Liegen Nerven blank, ist das Verschieben eines Meetings oder sind die verspäteten Kolleginnen und Kollegen der berühmte Tropfen, der das Fass zum Überlaufen bringt. Nicht jede und jeder hat sich dann unter Kontrolle.
Ein Paketzusteller hatte Desinfektionsmittel aus der Firma mitgenommen – und wurde fristlos gekündigt. Zu Recht, entschied das Landesarbeitsgericht Düsseldorf in einem Urteil.
Wer eine Krankheit vortäuscht, um nicht arbeiten zu müssen, muss mit seiner Kündigung rechnen. Einfach ist das für Arbeitgeber jedoch nicht, denn sie müssen beweisen, dass die Krankheit nur vorgetäuscht ist.
Kommt sie aus heiterem Himmel, trifft eine Versetzung Beschäftigte meist wie ein Blitz. Aber darf der Arbeitgeber seinen Mitarbeitenden überhaupt einfach versetzen? Oder sollen Betroffene sich dagegen wehren?
Korruption in Unternehmen ist auch in Deutschland ein Thema. Aufgedeckt werden allerdings nur die wenigsten Straftaten, denn viele Mitarbeiter befürchten ihre Kündigung, sollten sie Behörden darüber informieren. Doch dürfen Chefs in solchen Fällen die Kündigung aussprechen?
Das Kündigungsschutzgesetz regelt die Rechte von Beschäftigten bei Kündigungen. Das gilt jedoch nicht für alle.
Den Lebenslauf aufmotzen, Lücken verschweigen oder gar Unterlagen fälschen – um einen Job zu ergattern, greifen Bewerber manchmal tief in die Trickkiste.
Ermittelt eine Behörde gegen einen Mitarbeitenden, sind Arbeitgeber besorgt. Lieferant:innen und Kund:innen können sich abzuwenden. Dürfen Arbeitgeber in solchen Fällen kündigen?
Mitarbeiter, die ständig krank sind, verursachen immer wieder enorme Lohnfortzahlungskosten und belasten Teams durch die Mehrarbeit. Für eine Kündigung sind die gesetzlichen Anforderungen allerdings sehr hoch.