Kündigungen sind heikel, denn sie haben gravierende Folgen. Betroffene fragen sich: Ist die Kündigung rechtens? Was kann ich tun? Trotz der verständlichen Lähmung und des Entsetzens ist jetzt ein klarer Kopf gefragt.
Mit der Äußerung "besser eine Frau mit Charakter, als drei Schlampen" handelt sich ein an Depressionen erkrankter Beschäftigter die fristlose Kündigung ein. Sein Versuch, auf schuldlose Pflichtverletzung zu pochen, misslingt.
Wer für die Sicherheit vieler Menschen verantwortlich ist, darf sich kein Fehlverhalten leisten, denn das hat meist schwerwiegende Folgen.
Nicht neu ist, wer am Arbeitsplatz Drogen konsumiert, riskiert seine Kündigung. Ein Urteil des LAG Berlin-Brandenburg erlaubt Arbeitgebern jetzt aber auch die Kündigung, wenn Mitarbeiter in ihrer Freizeit kiffen.
Endet ein Arbeitsverhältnis, hat jeder Mitarbeiter einen Anspruch auf die Erteilung eines qualifizierten Endzeugnisses – unabhängig von der Art des Arbeitsverhältnisses.
Sind Menschen erst einmal ohne Arbeit, wird der Rückweg auf den Arbeitsmarkt oft schwer. Je länger sie arbeitslos sind, desto mehr schwinden ihre Chancen.
Erhalten Mitarbeitende die Kündigung, sollten sie keinesfalls vorschnell einen Aufhebungsvertrag unterzeichnen. Dieser schließt die Möglichkeit einer Kündigungsschutzklage aus, da der Kündigungsschutz bei dieser Vertragsauflösung nicht mehr greift.
Im Fall von Kündigungsschutzklagen richtet sich in Unternehmen mit Betriebsräten das Augenmerk häufig auch auf die ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrates, denn hier wird mehr falsch gemacht als viele vermuten. Mit entscheidenden Folgen: viele Regelverstöße bei der Anhörung führen zur Unwirksamkeit der Kündigung.