Kündigungen sind heikel, denn sie haben gravierende Folgen. Betroffene fragen sich: Ist die Kündigung rechtens? Was kann ich tun? Trotz der verständlichen Lähmung und des Entsetzens ist jetzt ein klarer Kopf gefragt.
Täuscht ein Mitarbeitender eine Krankheit vor, um der Arbeit fernzubleiben, riskiert er die Kündigung. Doch für Arbeitgeber ist das kein leichtes Unterfangen: Sie müssen beweisen, dass die Krankheit nur vorgetäuscht war.
Eine Versetzung trifft Beschäftigte oft wie ein Blitz aus heiterem Himmel. Doch darf der Arbeitgeber seine Mitarbeitenden einfach an einen anderen Ort schicken? Oder sollten Betroffene sich wehren?
Korruption in Unternehmen bleibt auch in Deutschland ein Problem. Doch nur wenige Straftaten kommen ans Licht, weil viele Mitarbeitende fürchten, ihren Job zu verlieren, wenn sie die Behörden informieren. Aber dürfen Chefs in solchen Fällen tatsächlich kündigen?
Das Kündigungsschutzgesetz schützt Beschäftigte vor ungerechtfertigten Kündigungen – allerdings nicht alle.
Lebensläufe aufpolieren, Lücken kaschieren oder gar Unterlagen fälschen – manche Bewerber:innen schrecken vor Tricks nicht zurück, um einen Job zu ergattern.
Ermittelt eine Behörde gegen einen Mitarbeitenden, geraten Arbeitgeber in Sorge. Lieferant:innen und Kund:innen könnten sich abzuwenden. Doch dürfen Arbeitgeber in solchen Fällen kündigen?
Mitarbeitende, die häufig krank sind, treiben die Lohnfortzahlungskosten in die Höhe und zwingen Kolleg:innen zu Mehrarbeit. Eine Kündigung ist jedoch an strenge gesetzliche Vorgaben gebunden.
Netzwerke wie Facebook, LinkedIn und Twitter sind längst Teil des Berufslebens. Sie dienen der Kontaktpflege, dem Selbstmarketing – und manchmal auch dem Lästern. Doch Vorsicht: Wer negativ über Chefs spricht, riskiert ernste Folgen.
Viele Beschäftigte haben ein Smartphone mit Aufnahmefunktion. Die Versuchung liegt nahe, wichtige Gespräche einfach mitzuschneiden. Doch ist das erlaubt?
Wer eine Abmahnung erhält, sollte darauf reagieren. Ignorieren ist keine Option. Nur wenn die Abmahnung auf eine fristlose Kündigung hindeutet, kann es sinnvoll sein, zunächst abzuwarten.
Fehlende Mitarbeiter sind der limitierende Faktor für Unternehmenswachstum. Dem Recruiting neuer Talente kommt deshalb eine enorm wichtige Aufgabe zu. Vergessen wird dabei oft der Pool aus Ehemaligen. Der funktioniert allerdings nur mit einem „Beautiful Exit“.
Garden Leave klingt wie ein Sabbatical, nur besser. Doch der Schein trügt. Was sich hinter der Freistellung bis zur Kündigung verbirgt und welche Fallstricke lauern, erklärt die Rechtsanwältin Birgitta Wallmann.