Tagtäglich werden in Firmen arbeitsrechtliche Entscheidungen getroffen. Mal sind sie zugunsten von Mitarbeitenden, mal nicht. Manchmal geht es dabei nur um kleine Dinge, manchmal nicht. Hier finden Sie Antworten auf eine Vielzahl typischer Fragen zum Arbeitsrecht: Was tun bei Konflikten mit Chefs oder Kollegen? Was müssen Vorgesetzte im Umgang mit ihren Mitarbeitenden beachten? Welche Gesetze sind im Arbeitsalltag zu beachten?
Wer seine Arbeitszeit reduzieren möchte, kann sich für die Teilzeitarbeit entscheiden. Doch müssen Arbeitgeber dem Teilzeitwunsch ihrer Beschäftigten überhaupt nachkommen?
Streiten sich Arbeitgeber und Betriebsrat, können Betriebsräte die Gewerkschaft zur Unterstützung einschalten. Doch müssen Arbeitgeber akzeptieren, dass sich beide Parteien im Unternehmen treffen?
Am Arbeitsplatz kann es zu Auseinandersetzungen zwischen Beschäftigten kommen. Geraten die außer Kontrolle, weil ein Mitarbeitender seine Wut nicht im Griff hat, kann es den Job kosten.
Wer unerlaubt an den Rechner von Vorgesetzten geht, riskiert seine Kündigung. Gilt das aber auch für Vorgesetzte bezüglich der Rechner von Beschäftigten?
Das Smartphone ist mittlerweile so gut wie überall dabei. Am Arbeitsplatz aber sieht mancher Arbeitgeber das nicht gern. Welche Verbote sind rechtlich überhaupt möglich?
Die Zuständigkeit eines Betriebsrats umfasst auch schwerbehinderte leitende Angestellte, so ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts. Arbeitgeber müssen daher auf Aufforderung eine Liste aller Schwerbehinderten übermitteln.
Das Finanzgericht Nürnberg hat in einer wegweisenden Entscheidung festgestellt, dass das Finanzamt zur Prüfung der Einkommensteuererklärung personenbezogene Daten auch von unbeteiligten Dritten verlangen darf.
Sie sind aus unserem Leben kaum noch wegzudenken: Social Media-Plattformen wie Instagram, X, Facebook, LinkedIn & Co. Vielen Arbeitgebern sind diese Aktivitäten ein Dorn im Auge.
Wenn ein Beschäftigter zwar noch arbeiten will, aber nicht mehr kann, können Arbeitgeber personenbedingt kündigen. Die Anforderungen, diese Kündigung erfolgreich durchzusetzen, sind jedoch sehr hoch.
Weniger betriebliche Mitbestimmung, Kündigungen wegen des privaten Lebensstils – das könnte bald der Vergangenheit angehören, denn das kirchliche Arbeitsrecht könnte novelliert werden.
Raucherinnen und Raucher sind zwar stärker gefährdet, an Krebs zu erkranken. Dennoch kann eine Krebserkrankung auch bei ihnen als Berufskrankheit anerkannt werden, so ein aktuelles Urteil.
Schikanieren Vorgesetze ihre Beschäftigten, sollten die sich wehren. Zum einen müssen sich Mitarbeitende nicht alles gefallen lassen – auch nicht von ihren Vorgesetzten. Zum anderen haben Vorgesetzte die Fürsorgepflicht einzuhalten.