Tagtäglich werden in Firmen arbeitsrechtliche Entscheidungen getroffen. Mal sind sie zugunsten von Mitarbeitenden, mal nicht. Manchmal geht es dabei nur um kleine Dinge, manchmal nicht. Hier finden Sie Antworten auf eine Vielzahl typischer Fragen zum Arbeitsrecht: Was tun bei Konflikten mit Chefs oder Kollegen? Was müssen Vorgesetzte im Umgang mit ihren Mitarbeitenden beachten? Welche Gesetze sind im Arbeitsalltag zu beachten?
Immer wieder gibt es zwischen Arbeitgebern und Mitarbeitern Streit, wenn ein Arbeitszeugnis auf dem Postweg verloren geht oder beschädigt wird. Das Hessische Landesarbeitsgericht schafft Klarheit.
Wer für die Sicherheit vieler Menschen verantwortlich ist, darf sich kein Fehlverhalten erlauben, da dies oft schwerwiegende Folgen hat.
Diskriminiert der Inhalt einer Stellenanzeige eine Personengruppe, steht ihr nicht automatisch eine Entschädigung zu. Denn die Entschädigungsforderung muss innerhalb einer Frist erfolgen.
Kontrollen am Arbeitsplatz haben Grenzen. Das Arbeitsrecht legt klar fest, was erlaubt ist und was nicht. Grundsatz: Je intensiver die Maßnahme, desto heikler wird sie.
Streiten sich Beschäftigte und Arbeitgeber, rächen sich manche Mitarbeitende an ihren Vorgesetzten. Wer dabei über die Stränge schlägt, verliert seinen Job.
Nicht neu ist, wer am Arbeitsplatz Drogen konsumiert, riskiert seine Kündigung. Ein Urteil des LAG Berlin-Brandenburg erlaubt Arbeitgebern jetzt aber auch die Kündigung, wenn Mitarbeiter in ihrer Freizeit kiffen.
Das Bodenpersonal einer Airline darf am Check-In-Schalter Schmuck mit religiöser Symbolik tragen. Krankenschwestern hingegen müssen auf Ketten mit Kreuzen verzichten.
Ein Sicherheitsunternehmen greift in das äußere Erscheinungsbild seiner Mitarbeiter ein und schreibt vor, welche Unterwäsche sie zu tragen haben. Zu Recht?
Verletzen sich Mitarbeiter in ihren Arbeitspausen, kann es unter Umständen mit der Unfallversicherung Ärger geben – vor allem, wenn in der Pause Eis gegessen wird.
Endet ein Arbeitsverhältnis, hat jeder Mitarbeiter einen Anspruch auf die Erteilung eines qualifizierten Endzeugnisses – unabhängig von der Art des Arbeitsverhältnisses.
Sind Menschen erst einmal ohne Arbeit, wird der Rückweg auf den Arbeitsmarkt oft schwer. Je länger sie arbeitslos sind, desto mehr schwinden ihre Chancen.
Erhalten Mitarbeitende die Kündigung, sollten sie keinesfalls vorschnell einen Aufhebungsvertrag unterzeichnen. Dieser schließt die Möglichkeit einer Kündigungsschutzklage aus, da der Kündigungsschutz bei dieser Vertragsauflösung nicht mehr greift.