Tagtäglich werden in Firmen arbeitsrechtliche Entscheidungen getroffen. Mal sind sie zugunsten von Mitarbeitenden, mal nicht. Manchmal geht es dabei nur um kleine Dinge, manchmal nicht. Hier finden Sie Antworten auf eine Vielzahl typischer Fragen zum Arbeitsrecht: Was tun bei Konflikten mit Chefs oder Kollegen? Was müssen Vorgesetzte im Umgang mit ihren Mitarbeitenden beachten? Welche Gesetze sind im Arbeitsalltag zu beachten?
Zweifelt ein Arbeitgeber an der Erkrankung eines Beschäftigten, kann er eine ärztliche Untersuchung verlangen. Der Gesetzgeber setzt dafür jedoch enge Grenzen.
Arbeitgeber stellen in Vorstellungsgesprächen oft unbequeme Fragen. Doch nicht jede muss beantwortet.
Die einen halten neutral die Frist ein, die anderen sind voller Dank, wieder andere lassen alle Hemmungen fallen: Es gibt sieben verschiedene Stile, wie man den Job kündigt. Das stellt eine US-Studie fest.
Ein neuer Job bietet oft große Chancen. Doch kaum ist die Stelle sicher, tauchen wichtige Fragen auf: Was gehört in den Arbeitsvertrag? Was nicht? Und was tun, wenn einzelne Klauseln oder der gesamte Vertrag nicht akzeptabel erscheinen?
Ein Polizist wünscht sich einen Dienstspind für seine gesamte Dienstkleidung oder monatlich 30 Euro Aufwandsersatz. Sein Arbeitgeber aber lehnt dieses Begehren ab. Schlichten muss am Ende das Hessische Landesarbeitsgericht.
Gerichte klären oft Streitigkeiten zwischen Versicherern und Mitarbeitenden nach Arbeitsunfällen. Häufig geht es um Umwege oder kurze Unterbrechungen. Das Landessozialgericht Hessen entschied in einem Fall zugunsten eines Beschäftigten.
Wer aus beruflichen Gründen zweimal täglich zur Arbeit pendelt, bleibt zum Teil auf seinen Fahrtkosten sitzen. Denn was das Gesetz nicht vorsieht, existiert für den Staat auch nicht – auch wenn die Realität anders aussieht.
Auch wenn üble Beschimpfungen nach fristloser Kündigung schreien, ein Grund für den sofortigen Rausschmiss sind sie nicht!
Arbeitgeber dürfen Mitarbeitende nach Hause schicken und das Gehalt streichen, wenn diese Gesundheitschecks verweigern.
Sehr zum Leidwesen von Arbeitgebern machen sich Mitarbeiter nicht strafbar, wenn sie Daten von ihrem Dienst-Laptop löschen. Dürfen tun sie es dennoch nicht.
Muss ein Mitarbeitender nach der Wahl in den Betriebsrat in ein schlechteres Büro umziehen, kann das eine unzulässige Benachteiligung sein.
Wer sich bei der Arbeit auf der Toilette verletzt, erleidet keinen Dienstunfall. Denn alles, was dort geschieht, gilt als privat, nicht als dienstlich. Ansprüche enden an Toilettentür.