Das LAG Rheinland-Pfalz stellt klar: Organisieren Unternehmen Teams standortübergreifend, entscheidet bei Arbeitszeit und Mehrarbeit der Gesamtbetriebsrat – nicht der örtliche Betriebsrat.
Eine Zahnärztin, die stillt, fordert ein Beschäftigungsverbot. Das Arbeitsgericht Karlsruhe entschied: Maßgeblich ist nicht der Beruf, sondern die tatsächliche Gefahr am Arbeitsplatz.
Eine ehemalige Mitarbeiterin fordert ihre gezahlten Sozialbeiträge zurück. Doch das Gericht urteilt: Eine nachträgliche Absprache mit dem Arbeitgeber hebt die Versicherungspflicht nicht auf.
Die Mitarbeiterin fordert drei Wochen Urlaub, doch der Arbeitgeber verweigert ihn. Da die Zeit knapp ist, entscheidet das Gericht im Eilverfahren über ihren Anspruch.
Der Europäische Gerichtshof stellt fest: Fahrten, die der Arbeitgeber bestimmt, zählen als Arbeitszeit. Entscheidend ist nicht, wo die Arbeit stattfindet, sondern wann Beschäftigte ihre persönliche Freiheit aufgeben.
Erkrankt jemand während einer Krankschreibung erneut, entsteht kein neuer Anspruch. Das LAG sieht darin einen einheitlichen Verhinderungsfall und erhöht die Beweislast für Beschäftigte.
Wer per Fragebogen eine kostenpflichtige Online-AU einreicht und dabei einen Arztkontakt vortäuscht, verliert sofort den Job: Das LAG Hamm hält die fristlose Kündigung für gerechtfertigt.
Ein Mitarbeiter will weniger arbeiten. Das Arbeitsgericht Köln weist den Antrag zurück: In einem Schichtsystem, das die Produktion gewährleistet, kann Teilzeit das Betriebskonzept gefährden.
Ob Kinderbetreuung, Angehörigenpflege, Ehrenamt oder Weiterbildung – für viele kommt eine 40-Stunden-Woche nicht infrage. Doch Arbeitgeber schreiben nur selten Teilzeitstellen aus.
Eine repräsentative Studie zeigt: Mehr Arbeitszeit überzeugt kaum. Die Mehrheit erwartet von der 4-Tage-Woche mehr Lebensqualität und sogar höhere Produktivität.
Die Diskussion über die Vier-Tage-Woche und Remote-Arbeit ignoriert die Mehrheit. Aktuelle Zahlen belegen: Im Mittelstand prägen Kundentermine, Öffnungszeiten und klare Abläufe den Alltag.
Nur 43 Prozent der Beschäftigten in Deutschland nutzten 2025 ihren Urlaub vollständig. Neue Daten zeigen: Die Arbeitszeitdebatte greift zu kurz – entscheidend ist, wie Arbeit und Erholung genutzt werden.