Das Arbeitsgericht Offenbach zeigt mit seinem Urteil, wie entschlossen Gerichte handeln, wenn Unternehmen zwar Compliance-Regeln aufstellen, aber missachten.
Millionenboni für den Vorstand, Verzicht für die Belegschaft: VW zeigt, wie unterschiedlich „gemeinsam sparen“ ausfallen kann – und wie das den Zusammenhalt untergräbt.
Ein Mitarbeiter will weniger arbeiten. Das Arbeitsgericht Köln weist den Antrag zurück: In einem Schichtsystem, das die Produktion gewährleistet, kann Teilzeit das Betriebskonzept gefährden.
Warum Konflikte eskalieren, wenn Menschen das Gefühl haben, niemand höre ihnen zu – und wie ein einziger validierender Satz Gespräche, Führung und Familienbeziehungen verändern kann.
Ein Geschäftsführer stürzt bei einer Skitour und verlangt Versicherungsschutz. Das Gericht urteilt: Wer privat unterwegs ist, bleibt unversichert – auch bei geschäftlichem Anlass.
Ein Abschleppfahrer stürzt im Treppenhaus, als er zu einem Einsatz eilt. Das Gericht urteilt: kein Arbeitsunfall. Der Schutz der Unfallversicherung gilt erst ab dem Verlassen des Wohngebäudes.
28 Jahre Rettungsdienst, Hunderte Einsätze voller Tod, Gewalt und Verzweiflung. Am Ende: eine posttraumatische Belastungsstörung – und ein jahrelanger Kampf, bis sie als Berufskrankheit anerkannt wird.
Ein Arbeitgeber entlässt einen Manager, weil ihm dessen Personalmaßnahmen während der Restrukturierung missfallen. Das LAG Düsseldorf erklärt die Kündigung für unwirksam.
Zwischenmenschliche Angst ist kein persönliches Versagen, sondern ein systematisches Risiko, sagt Karin Lausch. Psychologische Sicherheit bestimmt, ob Organisationen erstarren oder mutig und leistungsstark handeln.
Eine Sicherheitsfirma durfte eine Bewerberin nicht wegen ihres Kopftuchs ablehnen. Das Bundesarbeitsgericht entschied: Das verstößt gegen das Diskriminierungsverbot und ist unzulässig.
Ein brutaler Angriff nach Feierabend ist kein Arbeitsunfall: Das Sozialgericht Dortmund zieht eine klare Grenze. Entscheidend ist das private Motiv des Täters – nicht Ort, Umweg oder Fahrgemeinschaft.
Ein Mitarbeiter streikt, die Prämie entfällt. Das Arbeitsgericht Köln erklärt, warum das keine unzulässige Sanktion ist – und was Arbeitgeber und Betriebsräte daraus lernen müssen.