Das AGG soll greifen: längere Fristen, neue Schlichtung, konsequentere Durchsetzung. Warum die Reform mehr als bloße Nachbesserung ist – und was sie für Betroffene ändert.
Kirchliche Arbeitgeber dürfen die Kirchenzugehörigkeit nicht generell zur Voraussetzung für eine Anstellung machen. Der EuGH stärkt damit den Schutz vor Diskriminierung im Arbeitsrecht.
Eine Ärztin will über die Regelaltersgrenze hinaus arbeiten – ihr Arbeitgeber sagt Nein. Sie klagt wegen Altersdiskriminierung und verliert. Das Gericht betont: Ohne vergleichbare Fälle und einen Anspruch auf Verlängerung bleibt die Entscheidung des Arbeitgebers rechtens.
Ein schwerbehinderter Bewerber forderte 45.000 Euro wegen vermeintlicher Diskriminierung. Das Arbeitsgericht Hamm wies die Klage zurück und stufte die Bewerbung als missbräuchlich ein.
Eine Sicherheitsfirma durfte eine Bewerberin nicht wegen ihres Kopftuchs ablehnen. Das Bundesarbeitsgericht entschied: Das verstößt gegen das Diskriminierungsverbot und ist unzulässig.
Menschen mit Behinderung wollen arbeiten, Unternehmen suchen Fachkräfte. Doch Barrieren blockieren Teilhabe. Das Inklusionsbarometer 2025 belegt: Inklusion steigert die Wettbewerbsfähigkeit. Sie ist kein Sozialprojekt, sondern ein klarer Business Case.
Fast die Hälfte der Jobsuchenden fühlt sich durch Formulierungen oder Bilder in Stellenanzeigen nicht angesprochen. Eine aktuelle Studie belegt: Unbedachte Worte vertreiben Talente und schaden Unternehmen.
Frauen können ungleiche Bezahlung leichter nachweisen. Der Vergleich mit einzelnen männlichen Kollegen reicht aus, und Unternehmen müssen Gehaltsunterschiede nachvollziehbar begünden. Eine Einordnung von Tina Groll.
Das Bundesverfassungsgericht stärkt das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen und legt fest, wie weit der Glaube im Berufsleben reichen darf. Ein Urteil über Freiheit, Identität und die Schranken des Rechts.
Führung erfordert Haltung, nicht Alter. Eine aktuelle Studie zeigt, warum Unternehmen junge Führungskräfte unterschätzen – und wie sie deren Potenzial endlich nutzen können.
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden: Eltern schwerbehinderter Kinder können verlangen, dass Arbeitgeber ihre Arbeitsbedingungen im Rahmen des Zumutbaren anpassen.