Kommt es zum Streit zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, greifen manche Mitarbeitende zu Vergeltung. Wer dabei zu weit geht, riskiert die Kündigung.
Wer am Arbeitsplatz Drogen nimmt, riskiert seine Kündigung – das ist nicht neu. Doch ein Urteil des LAG Berlin-Brandenburg erlaubt Arbeitgebern nun auch, Mitarbeitende zu entlassen, die in ihrer Freizeit kiffen.
Das Bodenpersonal einer Airline darf am Check-In-Schalter religiösen Schmuck tragen. Krankenschwestern hingegen müssen auf Ketten mit Kreuzen verzichten.
Erhalten Mitarbeitende die Kündigung, sollten sie keinesfalls vorschnell einen Aufhebungsvertrag unterzeichnen. Dieser schließt die Möglichkeit einer Kündigungsschutzklage aus, da der Kündigungsschutz bei dieser Vertragsauflösung nicht mehr greift.
Bei Kündigungsschutzklagen steht in Unternehmen mit Betriebsrat oft die korrekte Anhörung des Gremiums im Fokus. Hier passieren mehr Fehler, als viele vermuten – mit gravierenden Folgen: Verstöße bei der Anhörung machen Kündigungen häufig unwirksam.