Das Jahr ist fast vorbei, daher sollten Beschäftigte ihren Resturlaub im Auge behalten. Viele gehen nämlich davon aus, dass ihr Resturlaub erst am 31. März des Folgejahres verfällt. Das ist aber falsch!
Wer auf Zeit aus dem Job aussteigen will oder muss, sollte sich gut darauf vorbereiten. Denn dabei sind nicht nur rechtliche und finanzielle Fragen zu klären, sondern auch die persönliche Situation sollte vorab genau geprüft werden.
Es gibt Länder mit einer extrem hohen Kriminalität, einer instabilen politischen Lage, akuter Terrorgefahr oder mit hohem Wegerisiko wie beispielsweise im Falle eines Vulkanausbruchs. Dürfen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern einen Aufenthalt in solch einem Land verbieten?
Für viele Mitarbeiter geht die Urlaubszeit zu Ende. Und manch einer fragt sich noch im Urlaub, wie er sich seine Urlaubsenergie möglichst lange erhalten kann. Folgende Tipps helfen Beschäftigte, die ersten Tage nach dem Urlaub stressfrei zu gestalten.
Nebenjobs dürfen nicht nur nicht den Hauptberuf beeinträchtigen, sondern auch nicht dem Erholungszweck des Urlaubs widersprechen. Wer sich nicht daran hält, riskiert seinen Job.