KI erobert die Personalabteilungen

Mehrere Personen auf dem Büroflur

Ein Arbeitszeugnis schreiben, Fragen zur Urlaubsregelung beantworten oder individuelle Fortbildungen planen – künftig übernimmt KI viele Aufgaben in Personalabteilungen.

Noch nutzen nur wenige Unternehmen solche Technologien, doch das Interesse wächst. Eine Umfrage unter 852 deutschen Firmen im Auftrag des Digitalverbands Bitkom zeigt: Derzeit verfassen nur 14 Prozent der Unternehmen Arbeitszeugnisse mithilfe von KI, aber 45 Prozent können sich das künftig vorstellen. 12 Prozent setzen KI für die Weiterbildung von Beschäftigten ein, während 60 Prozent dies in Zukunft planen. Bei der Einarbeitung neuer Beschäftigter greifen 11 Prozent auf KI-Tools zurück, 28 Prozent ziehen dies für die Zukunft in Betracht.


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„KI-Tools können Personalabteilungen von vielen Aufgaben entlasten, davon können große wie kleine Unternehmen gleichermaßen profitieren. KI kann aber auch sehr individuelle Bedürfnisse von Beschäftigten ermitteln und zum Beispiel auf den Einzelnen zugeschnittene Weiterbildungen anbieten“, sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder.

Die europäische KI-Verordnung hat strenge Anforderungen

Irrtümer und Mythen rund ums ArbeitsrechtFast jedes zweite Unternehmen (49 Prozent) hält den Einsatz eines KI-Chatbots für interne Anfragen an die Personalabteilung für denkbar, 9 Prozent nutzen solche Tools bereits. 8 Prozent bewerten mit KI die Arbeitsleistung, 6 Prozent die Arbeitsbelastung. Rund jedes fünfte Unternehmen (20 bzw. 19 Prozent) plant dies für die Zukunft. Auch für die berufliche Entwicklung der Mitarbeitenden zeigt sich Interesse: 31 Prozent denken an KI-gestützte Kompetenzanalysen und darauf basierende Fortbildungsplanung, 33 Prozent an Karriereberatung durch simulierte Berufswege. Derzeit setzen jedoch nur 4 bzw. 3 Prozent solche Anwendungen ein.

„Die europäische KI-Verordnung stuft KI-Systeme im Bereich ,Beschäftigung, Personalmanagement und Zugang zur Selbstständigkeit‘ grundsätzlich als Hochrisiko-KI-Systeme ein und schreibt strenge Anforderungen für Anbieter und Betreiber solcher Systeme vor“, so Rohleder. Um Unternehmen zu unterstützen, hat Bitkom den Praxisleitfaden „Künstliche Intelligenz im Personalwesen“ veröffentlicht. Er ergänzt den allgemeinen Leitfaden zur KI-Verordnung. Die Publikation erklärt die relevanten Bestimmungen, etwa zur Risikoklassifizierung und zu Arbeitgeberpflichten. Zudem zeigt sie konkrete Anwendungsbeispiele aus Bereichen wie Recruiting, Personalmanagement, -entwicklung und -planung. Nach der Vorstellung spezifischer Lösungen erfolgt eine Risiko-Einstufung, die sich an den Vorgaben der KI-Verordnung orientiert.

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