Wer einen Laptop anschafft, soll diesen künftig besser steuerlich geltend machen können, und diesen bereits im Anschaffungsjahr komplett absetzen können. Das will das Bundesfinanzministerium ändern und hat einen entsprechenden Vorschlag gemacht.
Die Pandemie hat hier den Alltag vieler Beschäftigter – und vor allem von vielen kleinen und mittelständischen Unternehmen – verändert. Sie mussten sich oft selbst in kürzester Zeit digitalisieren, was Geld kostete. Viele könnten jetzt durch veränderte Abschreibungsregeln unterstützt werden. Nach dem Vorschlag des Bundesfinanzministeriums könnten die Kosten für Computer und Software künftig vollständig im Jahr der Anschaffung berücksichtigt werden – und nicht etwa mit der Abschreibungsregel über mehrere Jahre.
Bisher können die Ausgaben für Arbeitsmittel, die teurer als 950 Euro waren, nur über mehrere Jahre – in der Regel drei – steuerlich geltend gemacht werden. Das macht die Steuererklärung nicht nur für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer etwas komplizierter, vielen ist es dadurch auch erschwert, die Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro zu erreichen und wirklich einen Steuervorteil zu erreichen.
Mehr Investitionsanreize für Unternehmen
Mit den Plänen von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) würden durch eine Änderung dieser Regel aber auch digitale Investitionen von Unternehmen unterstützt werden. “Das wird sicher zu einem Effekt führen, der sich auswirkt auf das Steueraufkommen”, sagte er laut einem Bericht der Deutschen Presseagentur (dpa). Gleichzeitig werde “das Investieren in digitale Ausstattung erhöht”. Nach Informationen der dpa sollen von der Regelung aber auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Home-Office profitieren, die für die Arbeit Zuhause neue Geräte anschaffen.
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