Tagtäglich werden in Firmen arbeitsrechtliche Entscheidungen getroffen. Mal sind sie zugunsten von Mitarbeitenden, mal nicht. Manchmal geht es dabei nur um kleine Dinge, manchmal nicht. Hier finden Sie Antworten auf eine Vielzahl typischer Fragen zum Arbeitsrecht: Was tun bei Konflikten mit Chefs oder Kollegen? Was müssen Vorgesetzte im Umgang mit ihren Mitarbeitenden beachten? Welche Gesetze sind im Arbeitsalltag zu beachten?
Das Bundesarbeitsgericht hat einen weitreichenden Entschluss hinsichtlich Kündigungen in Insolvenzverfahren gefasst. Wird ein Unternehmen veräußert, sollen Entlassungen leichter möglich sein.
Wer in einer privaten Chatgruppe stark beleidigend über Vorgesetzte, Kolleginnen und Kollegen spricht, muss mit seiner Kündigung rechnen. Sich auf eine Vertraulichkeitserwartung zu berufen, ist nicht immer möglich.
Den Betriebsräten das Gehalt kürzen? So einfach geht das nicht, entschied das Arbeitsgericht Braunschweig in einem Streit über die Bezahlung von Betriebsräten bei Volkswagen.
Ein aktuelles Urteil im Fall einer Yogakursleiterin zeigt: Selbstständige Lehrerinnen und Lehrer können schnell rentenversicherungspflichtig werden.
Ein Kirchenmusiker überlegt, eine Leihmutterschaft zu beauftragen. Als sein Arbeitgeber davon erfährt, verliert er seinen Job – und zwar fristlos. Sein Vorhaben ist aus kirchlicher Sicht ethisch nicht akzeptabel.
Ein Berufschullehrer kritisiert die Impfpolitik der Bundesregierung. Er veröffentlicht dazu mehrere Videos. In einem zeigt er das Tor eines Konzentrationslagers mit der Inschrift "Impfen macht frei". Sein Arbeitgeber kündigt ihm daraufhin fristlos – allerdings zu Unrecht.
Behörden müssen ihre Bescheide nicht auf Plattdeutsch oder einen anderen regionalen Dialekten verschicken. Für diese Feststellung klagte ein Jobsuchender bis zum Landessozialgericht.
Immer mehr Arbeitgeber verändern innerhalb ihres Unternehmens den Arbeitsort. Aus individuellen Arbeitsplätzen wird ein Open Space Office. Dabei sollten gesetzliche Vorgaben berücksichtigt werden. Ansonsten drohen Bußgelder.
Ja, sie sind sogar zur Kooperation mit den Gläubigern des Beschäftigten verpflichtet. Auch müssen sie das pfändbare Netto-Einkommen errechnen, es an die Gläubiger abführen und bei Berechnungsfehlern gar haften.
Wer Angehörige zu Hause pflegt und dafür Pflegegeld erhält, darf das Geld auch im Fall einer finanziellen Krise behalten. Denn Pflegegeld ist unfändbar.
Wer zeitnah abschlagsfrei in Rente gehen kann, darf bei betriebsbedingten Kündigungen, wo eine Sozialauswahl erfolgen muss, eher berücksichtigt werden.
Kehren Beschäftigte nach einer langen Erkrankung an ihren Arbeitsplatz zurück, sind sie in der Regel nicht fähig, einen 8-Stunden-Arbeitstag zu bewältigen. Müssen sie dennoch gleich wieder voll arbeiten?