Tagtäglich werden in Firmen arbeitsrechtliche Entscheidungen getroffen. Mal sind sie zugunsten von Mitarbeitenden, mal nicht. Manchmal geht es dabei nur um kleine Dinge, manchmal nicht. Hier finden Sie Antworten auf eine Vielzahl typischer Fragen zum Arbeitsrecht: Was tun bei Konflikten mit Chefs oder Kollegen? Was müssen Vorgesetzte im Umgang mit ihren Mitarbeitenden beachten? Welche Gesetze sind im Arbeitsalltag zu beachten?
Ja, sie sind sogar zur Kooperation mit den Gläubigern des Beschäftigten verpflichtet. Auch müssen sie das pfändbare Netto-Einkommen errechnen, es an die Gläubiger abführen und bei Berechnungsfehlern gar haften.
Wer Angehörige zu Hause pflegt und dafür Pflegegeld erhält, darf das Geld auch im Fall einer finanziellen Krise behalten. Denn Pflegegeld ist unfändbar.
Wer zeitnah abschlagsfrei in Rente gehen kann, darf bei betriebsbedingten Kündigungen, wo eine Sozialauswahl erfolgen muss, eher berücksichtigt werden.
Kehren Beschäftigte nach einer langen Erkrankung an ihren Arbeitsplatz zurück, sind sie in der Regel nicht fähig, einen 8-Stunden-Arbeitstag zu bewältigen. Müssen sie dennoch gleich wieder voll arbeiten?
Ein Beschäftigter betrügt seinen Arbeitgeber regelmäßig bei der Arbeitszeit. Die vom Unternehmen ausgesprochene fristlose Kündigung ist dennoch unwirksam.
Beleidigen Beschäftigte ihre Chefs direkt oder gegenüber Dritten, riskieren sie ihre fristlose Kündigung, wie ein Fall des Landesarbeitsgerichts Hamm zeigt.
Die Digitalisierung von Arbeitsplätzen hat einiges an den Möglichkeiten der Überwachung von Beschäftigten geändert – allerdings nicht an den gesetzlichen Rahmenbedingungen.
Spannungen gehören im Arbeitsalltag dazu. Bei schweren Zerwürfnissen greift mancher Arbeitgeber zur Freistellung. Beschäftigte müssen dann bis zum Ende ihres Arbeitsvertrags nicht mehr zur Arbeit erscheinen. Doch Vorsicht, hier lauern Gefahren, die zur fristlosen Kündigung führen können.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat den Urlaubsanspruch von Beschäftigten gestärkt. Demnach verfällt Urlaub in bestimmten Fällen nicht.
Zu den Sorgen um ihre Gesundheit kommt für viele Burnout-Betroffene meist noch die Angst um den Job. Denn die Erkrankung führt häufig zu langen Fehlzeiten. Ist eine Kündigung bei Langzeiterkrankungen aber überhaupt möglich?
Der Vertragsabschluss mit Selbstständigen darf nicht wegen der sexuellen Orientierung abgelehnt werden. Selbst dann nicht, wenn das Unternehmen sich auf die freie Wahl des Vertragspartners beruft.
Führt ein Arbeitgeber aufgrund eines Fehlverhaltens seines Beschäftigten mit diesem ein ernsthaftes Gespräch darüber, ersetzt dies im Falle einer Kündigung keine Abmahnung.