Tagtäglich werden in Firmen arbeitsrechtliche Entscheidungen getroffen. Mal sind sie zugunsten von Mitarbeitenden, mal nicht. Manchmal geht es dabei nur um kleine Dinge, manchmal nicht. Hier finden Sie Antworten auf eine Vielzahl typischer Fragen zum Arbeitsrecht: Was tun bei Konflikten mit Chefs oder Kollegen? Was müssen Vorgesetzte im Umgang mit ihren Mitarbeitenden beachten? Welche Gesetze sind im Arbeitsalltag zu beachten?
Wer sich beruflich neu orientieren will, kann ein Zwischenzeugnis verlangen. Das LAG Köln stärkt Arbeitnehmer und setzt Arbeitgebern klare Grenzen, wenn sie das pauschal bestreiten.
Vertrauen, Kontrolle, Präsenz: Ein LAG-Urteil zeigt, wer bei mobiler Arbeit mitreden darf. Und warum das für viele Unternehmen brisant ist.
Das LAG Rheinland-Pfalz stellt klar: Organisieren Unternehmen Teams standortübergreifend, entscheidet bei Arbeitszeit und Mehrarbeit der Gesamtbetriebsrat – nicht der örtliche Betriebsrat.
Eine Zahnärztin, die stillt, fordert ein Beschäftigungsverbot. Das Arbeitsgericht Karlsruhe entschied: Maßgeblich ist nicht der Beruf, sondern die tatsächliche Gefahr am Arbeitsplatz.
182 Krankheitstage in drei Jahren: Das LAG Köln zeigt, wann häufige Kurzerkrankungen eine Kündigung rechtfertigen – und warum ein ignoriertes bEM schwer wiegt.
Das Arbeitsgericht Koblenz setzt klare Grenzen: Wird jemand nach einer Meldung gekündigt, muss er konkrete Hinweise auf eine Repressalie liefern. Allgemeine Anschuldigungen genügen nicht.
Sexuelle Belästigung wiegt schwer. Für eine fristlose Kündigung genügt das allein jedoch nicht immer, urteilt das LAG Bremen – und betont die Bedeutung der Verhältnismäßigkeit.
Das AGG soll greifen: längere Fristen, neue Schlichtung, konsequentere Durchsetzung. Warum die Reform mehr als bloße Nachbesserung ist – und was sie für Betroffene ändert.
Die Mitarbeiterin fordert drei Wochen Urlaub, doch der Arbeitgeber verweigert ihn. Da die Zeit knapp ist, entscheidet das Gericht im Eilverfahren über ihren Anspruch.
Kirchliche Arbeitgeber dürfen die Kirchenzugehörigkeit nicht generell zur Voraussetzung für eine Anstellung machen. Der EuGH stärkt damit den Schutz vor Diskriminierung im Arbeitsrecht.
Das BAG stärkt die Recht von Beschäftigten: Arbeitgeber dürfen die private Nutzung des Dienstwagens entziehen, müssen dabei jedoch fair vorgehen. Ein Widerruf während des Monats ist unzulässig, da er steuerliche Nachteile verursacht.
Der Europäische Gerichtshof stellt fest: Fahrten, die der Arbeitgeber bestimmt, zählen als Arbeitszeit. Entscheidend ist nicht, wo die Arbeit stattfindet, sondern wann Beschäftigte ihre persönliche Freiheit aufgeben.