Lohnfortzahlung mit Dienstplan umgehen?

Uhr zeigt 20 nach 12 an

Unternehmen können zwar die Lage der Arbeitszeit nach eigenem Ermessen festlegen. Sie müssen dabei aber auch die Interessen ihrer Beschäftigten berücksichtigen.

Eine Mitarbeiterin arbeitet bei einem ambulanten Pflegedienst im Schichtdienst. Ihre Einsatzzeiten und Pausen hängen dabei vom Dienstplan ab. Als ihr eine Operation (die mit einer Arbeitsunfähigkeit von einer Woche verbunden ist) bevorsteht, informiert sie ihren Arbeitgeber darüber. Der plant ihren Dienst in dem Monat der Operation um diese Woche herum, so dass die Mitarbeitern trotz Arbeitsunfähigkeit ihr monatliches Stundensoll erreicht.

Damit ist sie nicht einverstanden, denn ihr Arbeitgeber hat sie bei der Dienstplanerstellung in ihrer OP-Woche nicht berücksichtigt – was er übrigens nur durch ihre Rücksichtnahme konnte. Daher verlangt sie die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder eine Zeitgutschrift für die Zeit ihrer Arbeitsunfähigkeit. Ihr Arbeitgeber aber bestreitet, sie in der besagten Woche nicht bewusst eingeplant zu haben.

Mitarbeiterin erhält Schadenersatz

Irrtümer und Mythen rund ums ArbeitsrechtDie Mitarbeiterin fühlt sich ungerecht behandelt und zieht vor das Arbeitsgericht Bautzen, was ihr recht gibt (Az.: 6 Ca 6244/21). Damit aber ist der Arbeitgeber nicht einverstanden und zieht vor das Landgericht (LAG) Sachsen (Az.: 2 Sa 197/22). Und auch das LAG gibt der Mitarbeiterin recht und kritisiert den Arbeitgeber. Er habe bei der Erstellung des Dienstplans allein seine wirtschaftlichen und betrieblichen Interessen berücksichtigt; und umging so den Anspruch seiner Mitarbeiterin auf eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

In der Regel plante der Pflegedienst die Mitarbeiterin wöchentlich mit drei Schichten ein. In der strittigen Arbeitswoche tat er das jedoch nicht, sondern berücksichtigte sie mit lediglich einer Schicht. Und das sah das LAG als unbillig an, da der Arbeitgeber den Dienstplan um die Arbeitsunfähigkeit der Mitarbeiterin herum geplant hatte. Dementsprechend sprach das LAG der Mitarbeiterin einen Schadenersatz für die Arbeitsstunden der zwei nicht geplanten Schichten zu.

 

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Sabine Hockling

Die Chefredakteurin Sabine Hockling hat WIR SIND DER WANDEL ins Leben gerufen. Die Wirtschaftsjournalistin und SPIEGEL-Bestsellerautorin beschäftigt sich seit über 20 Jahren mit den Veränderungen unserer Arbeitswelt. Als Autorin, Herausgeberin und Ghostwriterin veröffentlicht sie regelmäßig Sachbücher – seit 2023 in dem von ihr gegründeten DIE RATGEBER VERLAG.