Sexuelle Belästigung wiegt schwer. Für eine fristlose Kündigung genügt das allein jedoch nicht immer, urteilt das LAG Bremen – und betont die Bedeutung der Verhältnismäßigkeit.
Die Mitarbeiterin fordert drei Wochen Urlaub, doch der Arbeitgeber verweigert ihn. Da die Zeit knapp ist, entscheidet das Gericht im Eilverfahren über ihren Anspruch.
Kirchliche Arbeitgeber dürfen die Kirchenzugehörigkeit nicht generell zur Voraussetzung für eine Anstellung machen. Der EuGH stärkt damit den Schutz vor Diskriminierung im Arbeitsrecht.
Das Buch „Ego first!“ analysiert Narzissmus ohne vorschnelle Urteile und erklärt, warum Führung heute nicht ein größeres Ego verlangt, sondern psychologische Klarheit, klare Grenzen und ein gefestigtes Ich.
Das BAG stärkt die Recht von Beschäftigten: Arbeitgeber dürfen die private Nutzung des Dienstwagens entziehen, müssen dabei jedoch fair vorgehen. Ein Widerruf während des Monats ist unzulässig, da er steuerliche Nachteile verursacht.
Der Europäische Gerichtshof stellt fest: Fahrten, die der Arbeitgeber bestimmt, zählen als Arbeitszeit. Entscheidend ist nicht, wo die Arbeit stattfindet, sondern wann Beschäftigte ihre persönliche Freiheit aufgeben.
Eine Ärztin will über die Regelaltersgrenze hinaus arbeiten – ihr Arbeitgeber sagt Nein. Sie klagt wegen Altersdiskriminierung und verliert. Das Gericht betont: Ohne vergleichbare Fälle und einen Anspruch auf Verlängerung bleibt die Entscheidung des Arbeitgebers rechtens.
Ein Senior Manager will den Arbeitgeber wechseln – und landet vor Gericht. Der Fall zeigt, wie brisant nachvertragliche Wettbewerbsverbote sein können und wie schwer es ist, kurzfristig rechtliche Klarheit über eine neue Tätigkeit zu erzwingen.
Ein schwerbehinderter Bewerber forderte 45.000 Euro wegen vermeintlicher Diskriminierung. Das Arbeitsgericht Hamm wies die Klage zurück und stufte die Bewerbung als missbräuchlich ein.
Ein Zeugnis ohne Briefkopf reicht nicht aus. Das Landesarbeitsgericht Hamm betont: Formale Mindeststandards sind verbindlich. Werden sie nicht eingehalten, bleibt der Anspruch bestehen – und lässt sich notfalls mit Zwangsgeld erzwingen.
Erkrankt jemand während einer Krankschreibung erneut, entsteht kein neuer Anspruch. Das LAG sieht darin einen einheitlichen Verhinderungsfall und erhöht die Beweislast für Beschäftigte.
Wer per Fragebogen eine kostenpflichtige Online-AU einreicht und dabei einen Arztkontakt vortäuscht, verliert sofort den Job: Das LAG Hamm hält die fristlose Kündigung für gerechtfertigt.