Ein Mitarbeiter streikt, die Prämie entfällt. Das Arbeitsgericht Köln erklärt, warum das keine unzulässige Sanktion ist – und was Arbeitgeber und Betriebsräte daraus lernen müssen.
Fristlose Kündigung trotz schwerwiegendem Vorwurf unwirksam: Das Urteil zeigt, dass Arbeitgeber auch während eines langen Urlaubs aktiv werden müssen. Wer den Kontakt meidet, riskiert, die Zweiwochenfrist zu verpassen.
Titel und Eigenständigkeit schützen nicht vor dem Kündigungsschutz. Das BAG stellt klar: Entscheidend ist nicht die Position, sondern die tatsächliche Eingliederung. Wer Anweisungen befolgt, gilt als Arbeitnehmer.
Ein Unfall auf dem Weg zur Tankstelle zählt nicht als Wegeunfall. Das LSG Baden-Württemberg stellt klar: Wer privat abbiegt, genießt keinen Versicherungsschutz. Ein Urteil mit Signalwirkung.
In den USA untersagten sie Gewerkschaften per Vertrag. In Deutschland unvorstellbar – und doch prägt ihr Geist bis heute die Arbeitswelt. Ein Blick auf Macht, Arbeitsrecht und die Zerbrechlichkeit kollektiver Rechte.
Ein Max-Planck-Forscher verliert seine Stelle wegen Israel-Posts. Das Arbeitsgericht Halle stärkt Tendenzbetriebe und verdeutlicht, wie Social-Media-Äußerungen von Führungskräften arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können.
Anonyme Beschwerde, Kontrolle, Urteil: Das Verwaltungsgericht Hamburg verpflichtet Arbeitgeber zur Erfassung von Beginn und Ende der Arbeitszeit – auch bei Vertrauensarbeitszeit. Freiheit im System, Pflicht im Ergebnis.
Ein LAG-Urteil macht deutlich: Politische Posts rechtfertigen nur selten eine fristlose Kündigung. Unternehmen sollten ihre Werte klar definieren, Abmahnungen präzise aussprechen und Reputationsrisiken rechtlich sicher steuern.
Nach einer Akku-Explosion springt ein Mitarbeiter aus dem Fenster – die Unfallversicherung zahlt nicht. Das Landessozialgericht verdeutlicht, wie begrenzt der Schutz im Homeoffice ist und wo private Risiken übernehmen.
Ein freigestellter Mitarbeiter darf nicht von der Weihnachtsfeier ausgeschlossen werden. Das Arbeitsgericht mahnt zur Fairness: Wer einlädt, muss gerecht handeln. Willkür gehört weder auf Betriebsfeiern noch auf Ausflüge.
Ein Vertragsdetail hebelt kirchliche Vorgaben aus: Das BAG urteilt, dass Mindesturlaub auch bei jahrelanger Krankheit bestehen bleibt – sofern der Vertrag dies vorsieht. Ein wegweisendes Urteil für mehr Klarheit, Fairness und Verantwortung.