Arbeitsunfälle passieren auch im Homeoffice. Dabei müssen sie aber im direkten Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen. Dazu zählt sogar das Überprüfen der Heizungsanlage.
Arbeitet man auf engstem Raum zusammen, kann es zu Auseinandersetzungen kommen. Spitzen und kleine Neckereien untereinander sind im Gegensatz zum Mobbing arbeitsrechtlich nicht problematisch. Doch was ist bereits Mobbing?
Ein Gericht in Nordrhein-Westfalen entscheidet, dass sich ein Polizist seine Hautkrebserkrankung nicht als Berufskrankheit anerkennen lassen kann. Das Urteil kann weitreichende Auswirkungen auf ähnliche Fälle haben.
Greift eine Person im Betrieb eine andere an, wird das bei Betroffenen meist als Bedrohung empfunden. Eine Kündigung ohne vorherige Abmahnung ist dabei in vielen Fällen schwierig durchzusetzen, wie ein Fall zeigt.
Zweifelt ein Arbeitgeber die AU-Bescheinigung eines Mitarbeitenden an, sollte er Indizien vorweisen können, die ernsthafte Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit belegen. Ein bloßer Verdacht reicht nicht aus.
Werden Kündigungen aufgrund von Bagatellen bekannt, ist die Empörung oft groß. Geht es doch meist nur um einen Schaden mit geringem Wert. Doch so einfach ist es nicht.
Unternehmen können zwar die Lage der Arbeitszeit nach eigenem Ermessen festlegen. Sie müssen dabei aber auch die Interessen ihrer Beschäftigten berücksichtigen.
Wird ein Kind im Urlaub krank und muss betreut werden, ist es mit der Erholung schnell vorbei. Dabei dient Urlaub der Erholung, das Bundesurlaubsgesetz verlangt es sogar.
Wer eine vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellte Tankkarte für den Dienstwagen auch für sein privates Fahrzeug nutzt, riskiert seine fristlose Kündigung.
Eine muslimische Frau hat vor dem Arbeitsgericht Hamburg erfolgreich gegen eine private Sicherheitsfirma geklagt, die ihre Bewerbung als Luftsicherheitsassistentin aufgrund ihres Kopftuchs abgelehnt hatte.