Kranke Kinder im Urlaub: Gibt es Urlaubstage zurück?

Krankes Kind im Bett

Wird ein Kind im Urlaub krank und muss betreut werden, ist es mit der Erholung schnell vorbei. Dabei dient Urlaub der Erholung, das Bundesurlaubsgesetz verlangt es sogar.

Nach § 1 des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG) schulden Arbeitgeber ihren Beschäftigten Erholungsurlaub. Dabei sie erwarten von ihnen Mitarbeitenden, dass sie sich gut erholen. Dementsprechend können sie ihren Beschäftigten auch verbieten, während ihres Urlaubs einem Nebenjob nachzugehen.

Erkrankt das Kind eines Beschäftigten im Urlaub und muss betreut werden, ist es mit der Erholung von Eltern schnell vorbei. Viele glauben dann, dass ihnen die so verlorengegangenen Urlaubstage vom Arbeitgeber erstattet werden. So, wie eine Mutter, deren Kind während ihres Urlaubs erkrankte und Pflege benötigte. Dem ist aber nicht so, wie dieser Fall zeigt, der vor dem Arbeitsgericht Berlin verhandelt wurde (Az.: 2 Ca 1648/10).

Urlaub muss nur in Ausnahmefällen nachgewährt werden

Irrtümer und Mythen rund ums ArbeitsrechtDas Kind der Mitarbeiterin erkrankte während ihres Urlaubs. Anschließend beantragte die Mitarbeitern bei ihrem Arbeitgeber für diese Zeit erneut Urlaub. Der aber lehnte das mit der Begründung ab, dass sie bereits ihren Urlaub genommen hatte. Die Mitarbeiterin fühlte sich ungerecht behandelt und ging dagegen gerichtlich vor – scheiterte jedoch.

Denn Urlaub muss von Arbeitgebern nur in Ausnahmefällen nachgewährt werden. Der § 9 des BUrlG führt dazu auf, dass das nur der Fall ist, wenn ein Beschäftigter während seines Urlaubs selbst erkrankt ist.

 

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Sabine Hockling

Die Chefredakteurin Sabine Hockling hat WIR SIND DER WANDEL ins Leben gerufen. Die Wirtschaftsjournalistin und SPIEGEL-Bestsellerautorin beschäftigt sich seit über 20 Jahren mit den Veränderungen unserer Arbeitswelt. Als Autorin, Herausgeberin und Ghostwriterin veröffentlicht sie regelmäßig Sachbücher – seit 2023 in dem von ihr gegründeten DIE RATGEBER VERLAG.