Kranke Kinder im Urlaub: Gibt es Urlaubstage zurück?

Krankes Kind im Bett

Wird ein Kind im Urlaub krank und braucht Betreuung, ist es mit der Erholung der Eltern schnell vorbei. Dabei soll Urlaub der Regeneration dienen – das schreibt sogar das Bundesurlaubsgesetz vor.

Nach § 1 des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG) müssen Arbeitgeber ihren Beschäftigten Erholungsurlaub gewähren. Sie erwarten im Gegenzug, dass die Mitarbeitenden diese Zeit zur Erholung nutzen. Deshalb dürfen Arbeitgeber auch verbieten, während des Urlaubs einer Nebentätigkeit nachzugehen.

Wird das Kind eines Beschäftigten im Urlaub krank und braucht Pflege, ist die Erholung der Eltern dahin. Viele glauben dann, der Arbeitgeber müsse die verlorenen Urlaubstage erstatten. So dachte auch eine Mutter, deren Kind während ihres Urlaubs erkrankte. Doch wie ein Fall vor dem Arbeitsgericht Berlin (Az.: 2 Ca 1648/10) zeigt, ist das ein Irrtum.


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Urlaub wird nur in Ausnahmefällen nachgewährt

Irrtümer und Mythen rund ums ArbeitsrechtDas Kind der Mitarbeiterin wurde während ihres Urlaubs krank. Daraufhin beantragte sie beim Arbeitgeber, die betroffenen Tage erneut als Urlaub zu erhalten. Der Arbeitgeber lehnte ab: Sie habe ihren Urlaub bereits genommen. Die Mitarbeiterin fühlte sich benachteiligt und klagte – ohne Erfolg.

Arbeitgeber müssen Urlaub nur in Ausnahmefällen nachgewährt. Laut § 9 BUrlG gilt das nur, wenn der Beschäftigte selbst während des Urlaubs erkrankt.

 

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Sabine Hockling

Die Chefredakteurin Sabine Hockling hat WIR SIND DER WANDEL ins Leben gerufen. Die Wirtschaftsjournalistin und SPIEGEL-Bestsellerautorin beschäftigt sich seit über 20 Jahren mit den Veränderungen unserer Arbeitswelt. Als Autorin, Herausgeberin und Ghostwriterin veröffentlicht sie regelmäßig Sachbücher – seit 2023 in dem von ihr gegründeten DIE RATGEBER VERLAG.