Jobben im Urlaub?

Mann wischt Boden

Möchten Beschäftigte sich während ihres Urlaubs etwas dazuverdienen, müssen sie einiges beachten. Denn Nebenjobs dürfen nicht nur nicht den Hauptberuf beeinträchtigen, sondern auch nicht dem Erholungszweck des Urlaubs widersprechen. Wer sich nicht daran hält, riskiert seinen Job.

Urlaub dient generell der Erholung. Daher dürfen Mitarbeitende im Urlaub nicht einer anderen Erwerbstätigkeit nachgehen, die dem Erholungszweck widerspricht. Das heißt, bei Nebenjobs, die die Leistungsfähigkeit von Beschäftigten negativ beeinflussen können, ist generell Vorsicht geboten.

Ein pauschales Verbot von Seiten des Arbeitgebers ist nicht möglich

Irrtümer und Mythen rund ums ArbeitsrechtGrundlage dafür ist das Bundesurlaubsgesetz. Es regelt, ob die Tätigkeit während des Erholungsurlaubs erlaubt ist oder nicht. Im § 8 heißt es konkret: „Während des Urlaubs darf der Arbeitnehmer keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit leisten.“ Ein pauschales Verbot von Seiten des Arbeitgebers ist also nicht möglich.

Doch wann widerspricht eine Erwerbstätigkeit dem Erholungszweck? Wer beispielsweise ehrenamtlich tätig ist, Freunden beim Umzug o.ä. hilft, handelt nicht riskant, denn hier geht das Arbeitsrecht nicht von einer Erwerbstätigkeit aus. Und auch wenn ein Mitarbeitender während seines Urlaubs einem Nebenjob nachgeht, ist das nicht immer verboten. Das ist nur dann der Fall, wenn die Tätigkeit körperlich oder geistig anstrengend ist. Denn der Erholungsurlaub dient der Regeneration der Arbeitskraft.

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Was Chefs nicht dürfen – und was doch
von Sabine Hockling und Ulf Weigelt
Ullstein Verlag (1. Auflage, Juni 2017)
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ISBN 978-3-548-37694-3

 


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Sabine Hockling

Die Chefredakteurin Sabine Hockling hat WIR SIND DER WANDEL ins Leben gerufen. Die Wirtschaftsjournalistin und SPIEGEL-Bestsellerautorin beschäftigt sich seit über 20 Jahren mit den Veränderungen unserer Arbeitswelt. Als Autorin, Herausgeberin und Ghostwriterin veröffentlicht sie regelmäßig Sachbücher – seit 2023 in dem von ihr gegründeten DIE RATGEBER VERLAG.