Wer die vom Arbeitgeber bereitgestellte Tankkarte für den Dienstwagen auch privat nutzt, riskiert die fristlose Kündigung.
Ein Vertriebsmitarbeiter erhielt für seinen Dienstwagen (einen Diesel mit 59-Liter-Tank) zwei Tankkarten. Privat fuhr er einen Sportwagen, der Superkraftstoff benötigte, und einen SUV, ebenfalls ein Diesel, aber mit größerem Tankvolumen. Genau das wurde ihm zum Verhängnis: Er betankte beide Privatfahrzeuge mit den Firmentankkarten. Der Arbeitgeber bemerkte den Missbrauch.
Vertrauen zerstört
Als der Arbeitgeber davon erfuhr, kündigte er dem Mitarbeiter fristlos – ohne vorherige Abmahnung. Der Mitarbeiter klagte dagegen. Er argumentierte, keine Pflicht verletzt zu haben, da er seine Privatfahrzeuge auch dienstlich nutzte. Das Arbeitsgericht Lingen sah die private Nutzung der Tankkarten zwar als unzulässig an, gab der Kündigungsschutzklage aber statt (Az. 1 Ca 343/21). Aus Sicht des Gerichts hätte der Arbeitgeber zunächst abmahnen müssen.
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Der Arbeitgeber legte Berufung ein. Der Mitarbeiter hatte einen Schaden von über 2.800 Euro verursacht, was das Vertrauen aus Sicht des Arbeitgebers endgültig zerstörte. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Niedersachen entschied schließlich zugunsten des Arbeitgebers: Die fristlose Kündigung war rechtens. Jeder der 38 Verstöße stellte eine Pflichtverletzung dar (Az. 2 Sa 313/22). Bei dieser Häufung könne man nicht von einem Ausrutscher sprechen.
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