Die Klage offenbart ein bekanntes Branchenproblem: Arbeitstage von 9 bis 22 oder 23 Uhr, regelmäßig. Abrechenbar, dokumentiert – doch im Arbeitszeitrecht unsichtbar. Jetzt zwingt die Hamburger Aufsicht eine Wirtschaftskanzlei, die Arbeitszeiten zu erfassen.