Wer in einer privaten Chatgruppe Vorgesetzte oder Kolleg:innen massiv beleidigt, riskiert die Kündigung. Auf Vertraulichkeit kann man sich dabei nicht immer berufen.
In geschlossenen Chatgruppen schützt Vertraulichkeit nur selten vor Konsequenzen, wenn Mitglieder rassistische oder beleidigende Äußerungen machen. Auch in kleinen, begrenzten Gruppen kann eine solche Grenzüberschreitung zur fristlosen Kündigung führen.
Vertraulichkeitserwartung hängt von Nachrichteninhalt und Gruppengröße ab
Die Äußerungen müssen jedoch schwerwiegend sein – etwa rassistisch oder menschenverachtend. Das entschied das Bundesarbeitsgericht (Az. 2 AZR 17/23) im Fall einer WhatsApp-Gruppe bei der Fluggesellschaft TUIfly GmbH in Niedersachsen. Das Gericht betonte, dass die Vertraulichkeit von der Art der Nachrichten und der Größe der Gruppe abhängt.
Erstmals prüften Deutschlands höchste Arbeitsrichter:innen, ob eine kleine WhatsApp-Gruppe als geschützter, privater Raum gilt, in dem Beleidigungen ohne arbeitsrechtliche Folgen bleiben. Fachleute weisen darauf hin, dass die Rechtsprechung zu ehrverletzenden Äußerungen in geschlossenen Messaging-Gruppen in Deutschland bislang uneinheitlich ist.
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