Die Kündigung ist ein heikles Thema, denn sie hat für Betroffene gravierende Folgen und wirft immer die Fragen auf: Ist die Kündigung rechtens? Was kann ich tun? Und auch wenn die verständlicherweise oft Lähmung und Entsetzen auslöst – gerade jetzt ist ein klarer Kopf notwendig.
Wenn ein Beschäftigter zwar noch arbeiten will, aber nicht mehr kann, können Arbeitgeber personenbedingt kündigen. Die Anforderungen, diese Kündigung erfolgreich durchzusetzen, sind jedoch sehr hoch.
Das Bundesarbeitsgericht hat einen weitreichenden Entschluss hinsichtlich Kündigungen in Insolvenzverfahren gefasst. Wird ein Unternehmen veräußert, sollen Entlassungen leichter möglich sein.
Wer in einer privaten Chatgruppe stark beleidigend über Vorgesetzte, Kolleginnen und Kollegen spricht, muss mit seiner Kündigung rechnen. Sich auf eine Vertraulichkeitserwartung zu berufen, ist nicht immer möglich.
In Zeiten, in denen Menschen häufiger den Job wechseln als früher, gewinnt die Kunst des professionellen Abschieds immer mehr an Bedeutung. Dabei will Kündigen gelernt sein.
Ein Kirchenmusiker überlegt, eine Leihmutterschaft zu beauftragen. Als sein Arbeitgeber davon erfährt, verliert er seinen Job – und zwar fristlos. Sein Vorhaben ist aus kirchlicher Sicht ethisch nicht akzeptabel.
Ein Berufschullehrer kritisiert die Impfpolitik der Bundesregierung. Er veröffentlicht dazu mehrere Videos. In einem zeigt er das Tor eines Konzentrationslagers mit der Inschrift "Impfen macht frei". Sein Arbeitgeber kündigt ihm daraufhin fristlos – allerdings zu Unrecht.
Wer zeitnah abschlagsfrei in Rente gehen kann, darf bei betriebsbedingten Kündigungen, wo eine Sozialauswahl erfolgen muss, eher berücksichtigt werden.
Beleidigen Beschäftigte ihre Chefs direkt oder gegenüber Dritten, riskieren sie ihre fristlose Kündigung, wie ein Fall des Landesarbeitsgerichts Hamm zeigt.
Spannungen gehören im Arbeitsalltag dazu. Bei schweren Zerwürfnissen greift mancher Arbeitgeber zur Freistellung. Beschäftigte müssen dann bis zum Ende ihres Arbeitsvertrags nicht mehr zur Arbeit erscheinen. Doch Vorsicht, hier lauern Gefahren, die zur fristlosen Kündigung führen können.
Führt ein Arbeitgeber aufgrund eines Fehlverhaltens seines Beschäftigten mit diesem ein ernsthaftes Gespräch darüber, ersetzt dies im Falle einer Kündigung keine Abmahnung.
Der Europäische Gerichtshof hat mit einem Urteil die Rechte von behinderten Menschen gestärkt. Denn wer seinen Job nicht mehr ausüben kann, muss einen anderen angeboten bekommen.
Eine fristlose Kündigung ist möglich, wenn einem Arbeitgebenden eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der regulären Kündigungsfrist nicht mehr zuzumuten ist. Wann aber ist es nicht mehr zuzumuten?