Können Beschäftigte nicht mehr arbeiten, obwohl sie es wollen, dürfen Arbeitgeber aus personenbedingten Gründen kündigen. Doch die Hürden dafür sind hoch.
Eine solche Kündigung kommt nur infrage, wenn der Beschäftigte seine vertraglichen Aufgaben nicht mehr erfüllen kann. Gründe dafür können Krankheit, nachlassende Leistungsfähigkeit, der Verlust von Qualifikationen oder das Erreichen der Altersgrenze sein. Am häufigsten führen Krankheiten zu solchen Kündigungen. Doch auch hier gelten strenge Anforderungen.
Leistungsabfall im Alter ist hinzunehmen
Drei Bedingungen müssen erfüllt sein: Erstens braucht es eine negative Zukunftsprognose. Ein Bauarbeiter mit schweren Rückenproblemen erfüllt diese, wenn seine Leistung bereits stark nachgelassen hat und sich sein Zustand voraussichtlich weiter verschlechtert. Kann er künftig keine Schachtarbeiten mehr ausführen, gilt die Prognose negativ. Zweitens muss die Situation den Betrieb unzumutbar belasten – etwa durch hohe Lohnfortzahlungskosten, wenn ein Beschäftigter mehr als sechs Wochen im Jahr krank ist. Drittens muss der Arbeitgeber abwägen, ob die Belastung für das Unternehmen so groß ist, dass eine Kündigung gerechtfertigt erscheint, selbst wenn der Mitarbeitende zuvor zuverlässig war und erst jetzt durch Leistungseinbußen auffällt.
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Ein Sonderfall ist der altersbedingte Leistungsabfall. Arbeitgeber müssen diesen hinnehmen, ebenso wie persönliche Krisen oder Leistungseinbußen durch die Menopause. Längere Leistungseinbrüche hingegen sind nach den genannten Kriterien zu bewerten. Das gilt auch, wenn Qualifikationen entfallen. Verliert ein Busfahrer dauerhaft seinen Führerschein, kann dies eine personenbedingte Kündigung rechtfertigen.
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