Dürfen Arbeitgeber kündigen, wenn Beschäftigte nicht mehr arbeiten können?

Frau hält sich erschöpft den Kopf

Wenn ein Beschäftigter zwar noch arbeiten will, aber nicht mehr kann, können Arbeitgeber personenbedingt kündigen. Die Anforderungen, diese Kündigung erfolgreich durchzusetzen, sind jedoch sehr hoch.

Die personenbedingte Kündigung greift nur, wenn ein Beschäftigter wirklich nicht mehr in der Lage ist, seine aus dem Arbeitsvertrag resultierenden Arbeitsaufgaben zu erfüllen. Neben der Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer Krankheit kommt hier auch der Rückgang der Leistungsfähigkeit, der Wegfall von Qualifikationen oder das Erreichen der Altersgrenze in Frage.Im Fokus: Wirtschaftskfaktor Wechseljahre

Wichtig: Die Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer Krankheit ist der häufigste personenbedingte Kündigungsgrund. Die Anforderungen, diese Kündigung erfolgreich durchzusetzen, sind jedoch sehr hoch.

Irrtümer und Mythen rund ums ArbeitsrechtDeshalb müssen bei personenbedingten Kündigungen drei Voraussetzungen vorliegen: Es muss eine negative Zukunftsprognose vorliegen. Ein Bauarbeiter mit erheblichen Rückenproblemen beispielsweise hat eine solche negative Zukunftsprognose, wenn seine Arbeitsleistung in der Vergangenheit schon sehr zu wünschen übrigließ und der Zustand zukünftig keine Besserung, sondern eher eine Verschlechterung verspricht. Dann wird er auch zukünftig nicht mehr in der Lage sein, Schachtarbeiten und Ähnliches durchzuführen. Ferner muss eine unzumutbare betriebliche oder wirtschaftliche Belastung oder Störung der betrieblichen Arbeitsabläufe vorliegen. Das ist beispielsweise der Fall, wenn ein Beschäftigter mehr als sechs Wochen im Jahr krank ist und so immer wieder außergewöhnlich hohe Lohnfortzahlungskosten verursacht. Und zu guter Letzt muss ein Arbeitgeber abwägen, ob die Folgen für das Unternehmen (beispielsweise der wirtschaftliche Schaden) so belastend sind, dass dem Mitarbeitenden, der in der Vergangenheit zuverlässig war und erst jetzt durch ein Leistungsunvermögen auffällt, gekündigt werden kann.

Wichtig: Ein Sonderfall der personenbedingten Kündigung ist der Leistungsabfall des Mitarbeitenden. Dieser Leistungsabfall aber ist im Alter hinzunehmen. Und auch persönliche Krisen sind normal. Ebenso müssen Arbeitgeber es hinnehmen, wenn die Leistung von Mitarbeiterinnen aufgrund ihrer Menopause nachgelassen haben.

Längere Leistungsabfälle jedoch muss der Arbeitgeber nach den drei obigen Kriterien beurteilen. Genauso muss er verfahren, wenn bestimmte Qualifikationen während des Jobs entfallen. Verliert beispielsweise ein Busfahrer dauerhaft seinen Führerschein, kann das die personenbedingte Kündigung rechtfertigen.

Mehr Informationen im SPIEGEL-Bestseller:

Cover Was Chefs nicht dürfen (und was doch)


Was Chefs nicht dürfen – und was doch

von Sabine Hockling und Ulf Weigelt
Ullstein Verlag (1. Auflage, Juni 2017)
9,99 Euro (D)
ISBN 978-3-548-37694-3

 


Wir übernehmen keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Rechtsinhalte. Insbesondere ersetzten die Beiträge grundsätzlich nicht eine fachkundige Rechtsberatung.


Wir sind der Wandel-Newsletter

Sabine Hockling

Die Chefredakteurin Sabine Hockling hat WIR SIND DER WANDEL ins Leben gerufen. Die Wirtschaftsjournalistin und SPIEGEL-Bestsellerautorin beschäftigt sich seit über 20 Jahren mit den Veränderungen unserer Arbeitswelt. Als Autorin, Herausgeberin und Ghostwriterin veröffentlicht sie regelmäßig Sachbücher – seit 2023 in dem von ihr gegründeten DIE RATGEBER VERLAG.