Greift eine Person im Betrieb eine andere an, wird das bei Betroffenen meist als Bedrohung empfunden. Eine Kündigung ohne vorherige Abmahnung ist dabei in vielen Fällen schwierig durchzusetzen, wie ein Fall zeigt.
Werden Kündigungen aufgrund von Bagatellen bekannt, ist die Empörung oft groß. Geht es doch meist nur um einen Schaden mit geringem Wert. Doch so einfach ist es nicht.
Wer eine vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellte Tankkarte für den Dienstwagen auch für sein privates Fahrzeug nutzt, riskiert seine fristlose Kündigung.
Wer nicht auf seine vertraglich vereinbarten Arbeitsstunden kommt, sammelt Minusstunden an. Doch was passiert, wenn Beschäftigte mit Minusstunden das Unternehmen verlassen?
Wer unerlaubt an den Rechner von Vorgesetzten geht, riskiert seine Kündigung. Gilt das aber auch für Vorgesetzte bezüglich der Rechner von Beschäftigten?
Das Smartphone ist mittlerweile so gut wie überall dabei. Am Arbeitsplatz aber sieht mancher Arbeitgeber das nicht gern. Welche Verbote sind rechtlich überhaupt möglich?
Wenn ein Beschäftigter zwar noch arbeiten will, aber nicht mehr kann, können Arbeitgeber personenbedingt kündigen. Die Anforderungen, diese Kündigung erfolgreich durchzusetzen, sind jedoch sehr hoch.
Eine beispiellose Welle von Kündigungen, die die USA 2021 erschüttert hat, rückt in den Fokus aktueller Forschungen. Eine jüngst veröffentlichte Studie legt dazu eindrückliche Zahlen offen.
Das Bundesarbeitsgericht hat einen weitreichenden Entschluss hinsichtlich Kündigungen in Insolvenzverfahren gefasst. Wird ein Unternehmen veräußert, sollen Entlassungen leichter möglich sein.
Wer in einer privaten Chatgruppe stark beleidigend über Vorgesetzte, Kolleginnen und Kollegen spricht, muss mit seiner Kündigung rechnen. Sich auf eine Vertraulichkeitserwartung zu berufen, ist nicht immer möglich.
In Zeiten, in denen Menschen häufiger den Job wechseln als früher, gewinnt die Kunst des professionellen Abschieds immer mehr an Bedeutung. Dabei will Kündigen gelernt sein.
Ein Kirchenmusiker überlegt, eine Leihmutterschaft zu beauftragen. Als sein Arbeitgeber davon erfährt, verliert er seinen Job – und zwar fristlos. Sein Vorhaben ist aus kirchlicher Sicht ethisch nicht akzeptabel.