Äußern sich Beschäftigte im privaten Raum negativ über Arbeitgeber, Kolleginnen, Kollegen, Kundinnen oder Kunden, fällt die Aussage unter Umständen unter den Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts.
Ein Trennungsgespräch ist immer eine Herausforderung – für die, die die Kündigung aussprechen und für die, die ihren Job verlieren, denn für sie verändert sich mit der Nachricht vieles.
Wer auf der Suche nach einem Job ist, freut sich, wenn er seinen Arbeitsvertrag endlich in den Händen hält. Doch was tun, wenn man den Job doch nicht antreten möchte?
Bleibt ein Beschäftigter im Job stets unter den Erwartungen, sorgt das für Unmut bei Unternehmen und Team. Doch gilt er damit gleich als Low Performer und muss gehen?
Angesichts der Datenskandale der letzten Jahre ist das Thema Datenschutz und -sicherheit in vielen Unternehmen ein sensibles Thema. Dazu gehört auch der Umgang mit Passwörtern.
Mitarbeitende erhalten ihr Geld als Lohn für geleistete Arbeit. Ist diese aus Sicht des Unternehmens nicht zufriedenstellend, wird es beim Beschäftigten auf Veränderung dringen – oder im schlimmsten Fall verhaltens- bzw. personenbedingt kündigen.
Liegen Nerven blank, ist das Verschieben eines Meetings oder sind die verspäteten Kolleginnen und Kollegen der berühmte Tropfen, der das Fass zum Überlaufen bringt. Nicht jede und jeder hat sich dann unter Kontrolle.
Ein Paketzusteller hatte Desinfektionsmittel aus der Firma mitgenommen – und wurde fristlos gekündigt. Zu Recht, entschied das Landesarbeitsgericht Düsseldorf in einem Urteil.
Wer eine Krankheit vortäuscht, um nicht arbeiten zu müssen, muss mit seiner Kündigung rechnen. Einfach ist das für Arbeitgeber jedoch nicht, denn sie müssen beweisen, dass die Krankheit nur vorgetäuscht ist.
Kommt sie aus heiterem Himmel, trifft eine Versetzung Beschäftigte meist wie ein Blitz. Aber darf der Arbeitgeber seinen Mitarbeitenden überhaupt einfach versetzen? Oder sollen Betroffene sich dagegen wehren?