Wenn die Nerven blank liegen, reicht oft ein verschobenes Meeting oder das Zuspätkommen von Kolleg:innen, um das Fass zum Überlaufen zu bringen. Nicht jede und jeder behält in solchen Momenten die Kontrolle.
Doch kann eine verbale Entgleisung zur Kündigung führen? Es kommt darauf an. Geht ein Mitarbeitender nach Feierabend im Kollegenkreis verbal zu weit, bleibt das vertraulich. Arbeitsrechtliche Konsequenzen drohen hier nicht, wie ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts zeigt (Az. 2 AZR 534/08).
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Auch Vorgesetzte sind nicht gefeit
Am Arbeitsplatz sieht es anders aus. Wer dort verbal ausfällig wird, riskiert mindestens eine Abmahnung, oft sogar die fristlose Kündigung. Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main entschied, dass die Beleidigung eines eines Chefs durch einen Auszubildenden eine fristlose Kündigung rechtfertigt (Az. 22 Ca 9143/07). Übrigens gilt das auch für Vorgesetzte: Verlieren sie die Beherrschung, kann der Arbeitgeber ihnen ebenfalls fristlos kündigen.
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