Wer ohne Erlaubnis den Rechner seines Vorgesetzten nutzt, riskiert die Kündigung. Doch wie sieht es umgekehrt aus? Dürfen Vorgesetzte an die Rechner ihrer Mitarbeitenden?
Grundsätzlich gilt: Rechner, Schreibtisch, Ablagen und persönliche Gegenstände von Vorgesetzten sind tabu – es sei denn, sie fordern Mitarbeitende ausdrücklich auf, etwas aus dem Büro zu holen oder etwas vom Rechner auszudrucken. Ansonsten gilt: Finger weg von den Sachen der Chefs!
Auch Vorgesetzte dürfen nicht einfach an die Rechner ihrer Mitarbeitenden
Wer sich über diese Regeln hinwegsetzt und unerlaubt das Büro oder den Rechner eines Vorgesetzten nutzt, begeht eine grobe Pflichtverletzung und riskiert seinen Job. Arbeitsgerichte urteilen in solchen Fällen streng, denn das Büro eines Vorgesetzten ist nicht der Arbeitsplatz der Mitarbeitenden. Das Gleiche gilt für die Büroräume und Computer von Kolleg:innen – auch sie sind für andere tabu.
Vorgesetzte dürfen nur dann auf die Rechner ihrer Mitarbeitenden zugreifen, wenn diese nicht passwortgeschützt sind und keine privaten Daten enthalten. Sind private E-Mails am Arbeitsplatz erlaubt, bleibt der PC der Mitarbeitenden auch für die Chefs unantastbar.
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Was Chefs nicht dürfen – und was doch
von Sabine Hockling und Ulf Weigelt
Ullstein Verlag (1. Auflage, Juni 2017)
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