Dürfen Beschäftigte an den Rechner ihrer Vorgesetzten?

Laptop-Tastatur

Wer ohne Erlaubnis den Rechner seines Vorgesetzten nutzt, riskiert die Kündigung. Doch wie sieht es umgekehrt aus? Dürfen Vorgesetzte an die Rechner ihrer Mitarbeitenden?

Grundsätzlich gilt: Rechner, Schreibtisch, Ablagen und persönliche Gegenstände von Vorgesetzten sind tabu – es sei denn, sie fordern Mitarbeitende ausdrücklich auf, etwas aus dem Büro zu holen oder etwas vom Rechner auszudrucken. Ansonsten gilt: Finger weg von den Sachen der Chefs!


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Auch Vorgesetzte dürfen nicht einfach an die Rechner ihrer Mitarbeitenden

Irrtümer und Mythen rund ums ArbeitsrechtWer sich über diese Regeln hinwegsetzt und unerlaubt das Büro oder den Rechner eines Vorgesetzten nutzt, begeht eine grobe Pflichtverletzung und riskiert seinen Job. Arbeitsgerichte urteilen in solchen Fällen streng, denn das Büro eines Vorgesetzten ist nicht der Arbeitsplatz der Mitarbeitenden.  Das Gleiche gilt für die Büroräume und Computer von Kolleg:innen – auch sie sind für andere tabu.

Vorgesetzte dürfen nur dann auf die Rechner ihrer Mitarbeitenden zugreifen, wenn diese nicht passwortgeschützt sind und keine privaten Daten enthalten. Sind private E-Mails am Arbeitsplatz erlaubt, bleibt der PC der Mitarbeitenden auch für die Chefs unantastbar.

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Was Chefs nicht dürfen – und was doch
von Sabine Hockling und Ulf Weigelt
Ullstein Verlag (1. Auflage, Juni 2017)
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ISBN 978-3-548-37694-3

 


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Sabine Hockling

Die Chefredakteurin Sabine Hockling hat WIR SIND DER WANDEL ins Leben gerufen. Die Wirtschaftsjournalistin und SPIEGEL-Bestsellerautorin beschäftigt sich seit über 20 Jahren mit den Veränderungen unserer Arbeitswelt. Als Autorin, Herausgeberin und Ghostwriterin veröffentlicht sie regelmäßig Sachbücher – seit 2023 in dem von ihr gegründeten DIE RATGEBER VERLAG.