Ist privates Chatten am Arbeitsplatz verboten?

Frau am Schreibtisch mit Handy in der Hand

Das Smartphone ist heute allgegenwärtig. Doch am Arbeitsplatz sehen viele Arbeitgeber das ungern. Welche Regeln dürfen sie aufstellen?

Für private Tätigkeiten am Arbeitsplatz geben Arbeitgeber meist klare Anweisungen. Private Telefonate sind in der Regel verboten – es sei denn, es liegt ein Notfall vor. Auch das Surfen im Internet ist nur mit ausdrücklicher Erlaubnis gestattet. Gleiches gilt für privates Chatten, das oft untersagt ist.


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Schwere Verstöße können zur fristlosen Kündigung führen

Irrtümer und Mythen rund ums ArbeitsrechtOb solche Verbote rechtlich zulässig sind, hängt davon ab, was der Arbeitgeber konkret erlaubt oder verbeitet. Sind private Internetaktivitäten untersagt, droht bei einem Verstoß eine Abmahnung. Wiederholt sich das Fehlverhalten, kann eine fristlose Kündigung folgen. Ob eine Abmahnung nötig ist, entscheidet die Schwere des Verstoßes.

Wer lange ohne Fehltritte arbeitet, muss bei einem einmaligen Vergehen keine fristlose Kündigung fürchten. Wer jedoch trotz Verbot täglich chattet – womöglich auf pornografischen Seiten – kann nicht auf eine Abmahnung hoffen. In solchen Fällen gilt die fristlose Kündigung meist als gerechtfertigt, da Gerichte hier von Arbeitszeitbetrug ausgehen.

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Sabine Hockling

Die Chefredakteurin Sabine Hockling hat WIR SIND DER WANDEL ins Leben gerufen. Die Wirtschaftsjournalistin und SPIEGEL-Bestsellerautorin beschäftigt sich seit über 20 Jahren mit den Veränderungen unserer Arbeitswelt. Als Autorin, Herausgeberin und Ghostwriterin veröffentlicht sie regelmäßig Sachbücher – seit 2023 in dem von ihr gegründeten DIE RATGEBER VERLAG.