Ist privates Chatten am Arbeitsplatz verboten?

Frau am Schreibtisch mit Handy in der Hand

Das Smartphone ist mittlerweile so gut wie überall dabei. Am Arbeitsplatz aber sieht mancher Arbeitgeber das nicht gern. Welche Verbote sind rechtlich überhaupt möglich?

Für private Beschäftigungen am Arbeitsplatz gibt es in der Regel klare Vorgaben vom Arbeitgeber. Meist sind private Telefonate am Arbeitsplatz tabu – es sei denn, es handelt sich um einen Notfall. Das Surfen im Web ist auch nur mit ausdrücklicher Genehmigung vom Arbeitgeber erlaubt. Und auch das private Chatten ist oft verboten.

Bei schweren Verstößen ist die fristlose Kündigung meistens gerechtfertigt

Irrtümer und Mythen rund ums ArbeitsrechtOb solche Verbote überhaupt möglich sind oder Arbeitgeber damit zu weit gehen, hängt davon ab, was Arbeitgeber diesbezüglich ihren Beschäftigten konkret erlauben und was nicht. Sind private Web-Aktivitäten nicht erlaubt, droht bei einem Verstoß dagegen eine Abmahnung und im Wiederholungsfall die fristlose Kündigung.

 

Wichtig: Ob Arbeitgeber eine Abmahnung aussprechen müssen, hängt davon ab, wie schwer die Pflichtverletzung des Beschäftigten ist.

Kann ein Beschäftigter eine lange Betriebszugehörigkeit ohne Verstöße vorweisen, wird ein einmaliger Ausrutscher nicht eine fristlose Kündigung rechtfertigen können. Wer hingegen trotz Verbot mehrmals täglich chattet (und das vielleicht sogar auf Seiten mit pornografischen Inhalten), wird nicht auf einen Warnschuss wie eine Abmahnung hoffen können. Bei solch schweren Verstößen ist die fristlose Kündigung meistens gerechtfertigt, weil hier die Gerichte von einem Arbeitszeitbetrug ausgehen.

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Sabine Hockling

Die Chefredakteurin Sabine Hockling hat WIR SIND DER WANDEL ins Leben gerufen. Die Wirtschaftsjournalistin und SPIEGEL-Bestsellerautorin beschäftigt sich seit über 20 Jahren mit den Veränderungen unserer Arbeitswelt. Als Autorin, Herausgeberin und Ghostwriterin veröffentlicht sie regelmäßig Sachbücher – seit 2023 in dem von ihr gegründeten DIE RATGEBER VERLAG.